Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Umfeldgestaltung im Bereich der Ferdinandbrücke wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. g der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung von Brücken (inkl. Kostenrahmen), für die der AMTA zuständig ist.

 

Anlass

Die Ferdinandbrücke überspannt den westlichen Umflutgraben der Oker im Braunschweiger Stadtgebiet und verbindet dabei die Ferdinandstraße mit der Cammannstraße/Sophienstraße. Das Bauwerk wurde 1900 als zweifeldrige Fischbauchbrücke der Bauart „ller“ errichtet und steht heute unter Denkmalschutz. Seit 1988 ist die Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und dient seither ausschließlich als Fuß- und Radwegbrücke.

 

Im Rahmen der turnusmäßigen Bauwerkshauptprüfung 2020 wurde der Brücke die Gesamtzustandsnote 3,5 zugewiesen. Die daraufhin im Jahr 2023 durchgeführte detaillierte Zustandsfeststellung mit begleitendem Instandsetzungskonzept bestätigte erhebliche Schäden an der Bauwerksstruktur. Zur Sicherung der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit soll die Ferdinandbrücke nun einer grundhaften Instandsetzung unterzogen werden. Ziel ist die Beseitigung der festgestellten Mängel am Überbau und an den Unterbauten.

 

Umfeldgestaltung

Auf Anregung der Bürgerschaft und Politik (DS17-05535) haben sich der Gestaltungsbeirat der Stadt Braunschweig sowie die Verwaltung mit Möglichkeiten zur Aufwertung des Umfeldes der Ferdinandbrücke befasst. Im Fokus stehen dabei die Begrünung und die Aufenthaltsbereiche. Zudem ist beschlossen, die Ferdinandstraße von der Brücke bis Wilhelmitorwall in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Damit wird sich der Radverkehr künftig von dem bislang sehr schmalen Radweg auf die Fahrbahn verlagern.

 

Im Zuge der Brückeninstandsetzung ist keine Erhöhung der Tragfähigkeitglich, weshalb zusätzliche Auflasten vermieden werden müssen. Bereits heute ist die Brücke eine wichtige Radverkehrsverbindung: Sie wird durchschnittlich von rund 1.900 Radfahrenden pro Tag genutzt, zu Spitzenzeiten von über 3.000.

 

Auf Empfehlung des Gestaltungsbeirats und der Denkmalpflege soll die Brücke möglichst in ihrem historischen Erscheinungsbild bewahrt werden. Die Potenziale für Aufwertungsmaßnahmen liegen daher eher im westlichen und östlichen Brückenumfeld, nicht jedoch auf dem Bauwerk selbst. Die Ferdinandbrücke gilt als hochwertiges Bauwerk, mit dem besonders behutsam und respektvoll umzugehen ist.

 

Geplant ist die Aufstellung einer Parkbank am südwestlichen Ufer. Durch den Rückschnitt der Ufervegetation wird eine Sichtachse zur Ferdinandbrücke geschaffen und damit ein besonderer Ort zum Verweilen etabliert. Da sich dieser Bereich auf einem Privatgrundstück befindet, wird ein Gestattungsvertrag mit der Eigentümergemeinschaft des Flurstücks 48/7, Flur 1, Gemarkung 035326 Wilhelmitor vorbereitet.

 

Darüber hinaus soll an der Ecke Cammannstraße/Sophienstraße die westliche Baumreihe in der Cammannstraße um ein Baumstandort ergänzt werden. Pflanzabstände und Randeinfassungen erfolgen analog zum vorhandenen Bestand. Zudem werden die Gehwege auf der Brücke je Seite um 30 cm verbreitert um eine optimierte Geh- und Aufenthaltsfläche zu erreichen. Aufgrund der Denkmaleigenschaften, der Statik und dem Gefälle der Gehwege und der Fahrbahn ist eine größere Verbreiterung nicht möglich. Weitere Maßnahmen westlich der Brücke sind sowohl aus Kostengründen, als auch aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen und der Führung des Radverkehrs nicht möglich.

 

Im östlichen Brückenvorfeld sind aufgrund einer Feuerwehraufstellfläche für den zweiten Rettungsweg für das Gebäude Haus Nr.7 ebenfalls keine weiteren Gestaltungsmaßnahmen möglich.

 

Im nördlichen Abschnitt der Ferdinandstraße, von der Ferdinandbrücke bis zum Wilhelmitorwall, ist in 2025 vorgesehen entsprechend DS 25-25388 eine Fahrradstraße einzurichten. Es ist geplant im Anschluss an die Brückeninstandsetzung die freiwerdenden Flächen des dort verlaufenden heutigen schmalen Radweges als Grünzone zu gestalten und die gefälltenume zu ersetzen.

 

Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel r die Umfeldgestaltung stehen im Haushalt 2025/2026 unter der Haushaltsstelle 5E.660118.00.500 zur Verfügung.

 

Realisierung

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 2026, im Anschluss an die Verlegung der Regenwassereinleitstelle der SE|BS, zu realisieren.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise