Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26541

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem Entwurf der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes „Holwedestraße“ sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

  1. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

Am 11.12.2018 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss für die 148. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans (AP 25) „Holwedestraße“ gefasst.

 

Ziel der 148. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes zur Versorgung mit dringend benötigtem Wohnraum. Bei dem ca. 2,7 ha großen Plangebiet handelt es sich um eine bisher als Klinikum genutzte Fläche, die mit der Umsetzung eines Zentralklinikums an anderer Stelle innerhalb der Stadt Braunschweig aufgegeben wurde. Ziel der Planung ist es, unter Berücksichtigung eines teilweisen Erhalts der Gebäudesubstanz ein Quartier mit ca. 300 neuen Wohneinheiten und weiteren infrastrukturellen Nutzungen zur Versorgung des Gebietes zu entwickeln.

 

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind genauere Aussagen zum Gegenstand der Änderung, zu Ziel, Zweck und wesentlichen Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 (1) BauGB mit Bekanntmachung vom 16.05.2023 bis zum 16.06.2023 frühzeitig beteiligt. Der Inhalt der Fragen bzw. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ist in der Niederschrift zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 3 zusammengefasst und jeweils mit einer Antwort der Verwaltung versehen. In den Stellungnahmen wird die Planung begrüßt und die Berücksichtigung von Interessenten gemeinschaftlicher Wohnprojekte gewünscht.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, und sonstiger Stellen

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 26.02.2025 von der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 27.03.2025 zur Äerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung geführttten, wurden nicht vorgebracht.

 

Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes „Holwedestraße“.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise