Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26419

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend dieser Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über ihre Entscheidungen zu den Projektanträgen des Antragslaufes für das 2. Halbjahr 2025 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR.

 

Die Anlage 1 enthält die aktualisierte Übersicht über die Projektfördermittel für 2025.

 

Im zweiten Halbjahr war der Fördertopf um 39.675 EUR überzeichnet, sodass Kürzungen über alle Anträge hinweg erforderlich wurden. Nicht gekürzt wurde der Antrag für das Magnifest i.H.v. 30.000 EUR. Durch die Zurückziehung mehrerer Anträge aufgrund weggefallener Drittmittel konnte dennoch eine Förderquote von 80 Prozent der beantragten Summen erreicht werden. Einzelne Anträge wurden in voller Höhe bewilligt, da die Projekte nach Einschätzung der Verwaltung andernfalls nicht hätten umgesetzt werden können.

 

Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Anträge von Künstlerinnen und Künstlern, Vereinen und Gruppierungen sämtlicher Produktansätze - unter Ausnahme der Theater-und Tanztheatersparte - mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR sowie die Entscheidung der Verwaltung unter Benennung der Höhe der Fördersumme.

 

Die Anlage 3 enthält die Anträge der Theater-Sparte. Diese wurden dem „Auswahlgremium Theater“ zur Beratung vorgelegt, das entsprechende Förderempfehlungen ausgesprochen hat. Da in dieser Sparte bereits im 1. Halbjahr 2025 Kürzungen vorgenommen wurden und nach der Sitzung des Auswahlgremiums ein Antrag zurückgezogen wurde, war der Gesamtansatz im 2. Halbjahr 2025 nicht überschritten. Weitere Kürzungen waren daher nicht erforderlich. Den Förderempfehlungen des Gremiums wurde entsprochen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise