Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26305-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und 4 zu behandeln.

 

  1. Die 160. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rautheim-Möncheberg“ wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.

 

  1. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Planbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Anlass

Kurzfristig ist ein Hinweis von der Genehmigungsbehörde bei der Verwaltung eingegangen. Aufgrund des Hinweises wird die Begründung mit Umweltbericht im Hinblick auf den Hochwasserschutz vervollständigt.

 

Ergänzung der Begründung mit Umweltbericht auf S. 25:

Analog zu den Festlegungen des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) und des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Regionalverbands Großraum Braunschweig sind die Grundsätze und Ziele des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz (BRPH) bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne des § 4 ROG zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Das Plangebiet liegt nicht im Bereich eines Überschwemmungs- oder Hochwasserschutzgebietes bzw. eines Hochwasserrisikogebietes.

 

Die weiteren Planunterlagen bleiben unverändert.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 160. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rautheim-Möncheberg“ sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

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