Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26436
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Braunschweiger Baugenossenschaft eG auf kommunale Wohnraumförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.10.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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09.10.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Braunschweiger Baugenossenschaft eG wird ein Zuschuss im Rahmen der kommunalen Wohnraumförderung i.H.v. bis zu 80.962,70 Euro für den Neubau von sechs Wohneinheiten in der Simonstraße 9 gewährt.
- Der Braunschweiger Baugenossenschaft eG wird vorbehaltlich der Bewilligung des Förderdarlehens des Landes Niedersachsen ein Zuschuss im Rahmen der kommunalen Wohnraumförderung i.H.v. bis zu 93.000 Euro für den Neubau von acht Wohneinheiten in der Görgesstraße 14 gewährt.
- Der Braunschweiger Baugenossenschaft eG wird vorbehaltlich der Bewilligung des Förderdarlehens des Landes Niedersachsen ein Zuschuss im Rahmen der kommunalen Wohnraumförderung i.H.v. bis zu 133.982 Euro für den Neubau von sechs Wohneinheiten im Gebäudekomplex Maienstraße 18-19 / Maibaumstraße 1-2 gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 6 Nr. 1 c der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig obliegt die Beschlussfassung dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Hintergrund
Das kommunale Wohnraumförderprogramm ist ein Instrument des Kommunalen Handlungskonzeptes für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig (Drs.-Nr.17-03839 und 19-11251), das einen finanziellen Anreiz für Investoren bietet, neuen bezahlbaren Wohnraum mit entsprechender Belegungsbindung zu schaffen. Die kommunale Wohnraumförderung ist subsidiär. Voraussetzung für ihre Gewährung ist die Gewährung von Landesfördermitteln.
Zu 1.: Antrag Neubau von sechs Wohneinheiten in der Simonstraße 9
Die Braunschweiger Baugenossenschaft eG (BBG) beabsichtigt den Neubau von sechs weiteren Wohneinheiten in der Schuntersiedlung im Projekt Simonstraße 9. Die BBG hat bereits seit 2023 in der Schuntersiedlung (Simonstraße, Bassestraße, Gmeinerstraße) 35 neue Wohneinheiten geschaffen. Mit dem aktuellen Projekt Simonstraße 9 sollen sechs weitere 2-Zimmerwohnungen jeweils mit Balkon bzw. Terrasse realisiert werden.
Ein Fördervertrag mit der NBank vom 27.08.2025 für dieses Projekt liegt vor. Die BBG hat für das Projekt auch einen Antrag auf kommunale Wohnraumförderung gestellt. Gemäß des städtischen Wohnraumversorgungskonzepts (WRVK) besteht „insbesondere beim Angebot von bezahlbarem Wohnraum ein deutlicher Engpass, d. h. es fehlen vor allem kleine, preisgünstige Mietwohnungen, ergänzt um größere Wohnungen für Familien in zentralen Lagen.“ Die geplanten Wohneinheiten entsprechen damit dem Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum in Braunschweig.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.579.280 Euro. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Eigenmittel: | 306.167,30 Euro |
Landesförderung (Darlehen genehmigt) | 1.192.150,00 Euro |
Kommunale Wohnraumförderung | 80.962,70 Euro |
Zu 2.: Antrag für den Neubau von acht Wohneinheiten in der Görgesstraße 14
Die BBG beabsichtigt den Neubau von acht weiteren Wohneinheiten in der Görgesstraße 14. Mit dem Neubau sollen zwei 2-Zimmerwohnungen sowie sechs 4-Zimmerwohnungen jeweils mit Balkon realisiert werden.
Ein Antrag auf Landesförderung wurde gestellt. Eine Entscheidung liegt bisher nicht vor; das Vorhaben wird von der NBank inhaltlich grundsätzlich jedoch positiv bewertet. Nach dem aktuell vorliegenden Wohnraumversorgungskonzept besteht ein Bedarf in diesem Segment. Die beantragten Wohneinheiten sind somit grds. förderfähig.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.728.000 Euro. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar
Eigenmittel: | 795.000 Euro |
Landesförderung (Darlehen beantragt) | 2.840.000 Euro |
Kommunale Wohnraumförderung | 93.000 Euro |
Zu 3.: Neubau von sechs Wohneinheiten im Gebäudekomplex Maienstraße/Maibaumstraße
Die BBG beabsichtigt den Neubau von insgesamt 31 Wohneinheiten in der Maienstraße 18 und 19 sowie Maibaumstraße 1 und 2. Von den 31 Wohneinheiten sollen 25 frei finanziert und sechs Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im Gebäude Maienstraße 18-19 erstellt werden. Sämtliche Wohnungen sollen mit Balkon ausgestattet werden.
Ein Antrag auf Landesförderung wurde gestellt. Eine Entscheidung liegt bisher nicht vor; das Vorhaben wird von der NBank inhaltlich grundsätzlich jedoch positiv bewertet. Die BBG hat für den Neubau von sechs Wohnungen auch einen Antrag auf kommunale Wohnraumförderung gestellt. Nach dem städtischen Wohnraumversorgungskonzept besteht ein Bedarf in diesem Segment. Die beantragten Wohneinheiten sind somit förderfähig.
Die Gesamtkosten für den Neubau der sechs förderfähigen Wohnungen belaufen sich auf 2.522.943,12 Euro. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Eigenmittel: | 416.184,12 Euro |
Landesförderung (Darlehen beantragt) | 1.972.777,00 Euro |
Kommunale Wohnraumförderung | 133.982,00 Euro |
Ansichten sind beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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