Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26540
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Zuschüsse für Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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01.10.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Den nachfolgend aufgeführten Sportvereinen werden vorbehaltlich einer abschließenden positiven Prüfung der jeweils zuständigen Fachabteilungen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von bis zu 89.857,00 € gewährt:
1. SV Olympia 92 Braunschweig e.V. bis zu 70.500,00 €
(Sanierung und Dämmung des Daches vom Sportheim)
2. Tennis-Club PTB e. V. Braunschweig bis zu 19.357,00 €
(Grundsanierung von zwei Tennisplätzen).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.
Der Verwaltung liegen folgende grundsätzlich entscheidungsreife Zuschussanträge der Priorität II mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 89.857,00 € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie fallen und die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sowie der Zuwendungsrichtlinien der Stadt Braunschweig erfüllen:
1. SV Olympia 92 Braunschweig e.V. - Sanierung und Dämmung des Daches vom Sportheim:
Der SV Olympia 92 Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 70.500,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 141.615,22 € aus.
Das Sportheim wurde in 2023 und 2024 aus Eigenmitteln aufwendig renoviert. Während der Umbauphase hatte der Verein durch Starkregen zwei Wassereinbrüche zu verzeichnen. Es wurde festgestellt, dass das Dach des Sportheims in Teilen 38 Jahre alt und sanierungsbedürftig sowie keine Dämmung vorhanden ist. Unter Hinzuziehung eines Energieberaters wurde die Sanierung und Dämmung des Daches vom Sportheim geplant, eine Dämmung berechnet sowie ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Olympia 92 Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70.500,00 € für die Sanierung und Dämmung des Daches vom Sportheim als Anteilsfinanzierung (49,78 %) zu gewähren.
2. Tennis-Club PTB e. V. Braunschweig - Grundsanierung von zwei Tennisplätzen:
Der Tennis-Club PTB e. V. Braunschweig beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 19.357,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 38.714,00 € aus.
Der über 200 Mitglieder zählende Verein möchte zwei Tennisplätze grundsanieren, da diese altersbedingt nicht mehr vollumfänglich genutzt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Tennis-Club PTB e. V. Braunschweig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 19.357,00 € für die Grundsanierung von zwei Tennisplätzen als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
Bei beiden Zuschussanträgen liegen noch keine abschließenden Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen vor. Insbesondere bestanden Schwierigkeiten, alternative Angebote von Fachfirmen einzuholen. Die Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse steht daher unter dem Vorbehalt, dass die Fachabteilungen jeweils positive Stellungnahmen abgeben.
Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
Der Verwaltung liegen noch weitere Zuschussanträge nachrangiger Priorität (Prio IV) vor, welche jedoch noch nicht entscheidungsreif sind, bzw. bei denen der beantragte städtische Zuschussbedarf nach derzeitigem Stand nicht durch entsprechende Haushaltsmittel gedeckt ist. Die Verwaltung befindet sich in diesen Fällen noch in der Prüfung und steht in Kontakt mit den antragstellenden Sportvereinen.
