Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26433
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer provisorischen Beleuchtung auf dem Ringgleisweg am Bahnübergang Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gruppe Die LINKE. / Die PARTEI / BIBS im Stadtbezirksrat 120
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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24.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Umleitung um den BÜ Grünewaldstraße führt (von der Stadt her kommend) in einer Länge von ca. 400 m über den Ringgleisweg bis zur Gliesmaroder Straße. Es sind Fußgänger und Radfahrende in beiden Richtungen unterwegs.
Dieser Abschnitt ist bei Dunkelheit stockdunkel, es gibt keine Beleuchtung, beidseits ist eine hohe Grünanlage, es gibt keinerlei Einsicht und damit auch keine soziale Kontrolle.
Uns sind auch gefährliche Situationen bei Dunkelheit bekannt: Durch die Abschüssigkeit erreichen Fahrräder eine höhere Geschwindigkeit, Fußgänger oder unbeleuchteter Gegenverkehr sind erst sehr spät zu erkennen. Langsame (d.h. vorsichtige) Radelnde werden unerwartet überholt. Hindernisse können erst sehr spät erkannt werden. Zu-Fuß-Gehende fühlen sich in dieser Ecke verständlicherweise unsicher.
Der Abschnitt befindet sich auf einer der Haupt-Radverkehrsrouten zwischen Innenstadt und Osten und ist stark befahren. Der gesamte Rest der Route ist beleuchtet, der BÜ Grünewaldstraße war es ebenfalls.
Uns ist bekannt, dass der Ringgleisweg normalerweise ein Freizeitweg (ohne Beleuchtungs-pflicht) ist. Durch die Hochstufung als offizielle Umleitung auf dieser Hauptroute gelten aber andere Bedingungen.
Nach den Bestimmungen der ERA (Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen) sollen Radwege beleuchtet sein, auch aus Gründen der sozialen Sicherheit. Weiterhin gilt die Verkehrssicherungspflicht. Die Umleitung wird evtl. mehrere Jahre bestehen bleiben, ist also keine kurzzeitige Maßnahme.
Gez.
Hanna Märgner-Beu
