Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Wasserverband Mittlere Oker (WVMO) wird vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit beauftragt, das Projekt „Hochwasserschutz für Stöckheim“ in Höhe von nach der Vorplanung geschätzten 2,5 Mio. € (brutto) für die Stadt zu übernehmen, Fördermittel für die Hochwasserschutzmaßnahme zu beantragen und die Maßnahme durchzuführen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 6 lit. f) der Hauptsatzung.

 

Begründung:

 

Die Stadt Braunschweig hatte im Jahr 2019 ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt, um ihre Pflichtaufgabe „Hochwasserschutz“ prioritätengerecht erfüllen zu können. Der Schutz des Siedlungsbereichs am Rüninger Weg (Stöckheim) hat dabei die höchste Priorität erhalten.

 

Der Hochwasserschutz für Stöckheim soll als stationärer Hochwasserschutz in Form einer Hochwasserschutzwand direkt entlang der Westseite des Rüninger Weges erfolgen. Die bauliche Umsetzung ist für den Zeitraum 2026 bis 2027 vorgesehen; die Maßnahme wird auf die Reparatur des westlichen Fahrstreifens mit FB 66 abgestimmt. Für die Anschlüsse im Norden in Richtung Kutheweg und im Süden Richtung Friedhof werden mobile Elemente eingeplant, die direkt an die Hochwasserschutzwand anschließen sollen. Gleichzeitig werden von der SE|BS Absperrvorrichtungen für die Regenwasserkanalisation installiert und mobile Pumpen beschafft, die auch an anderer Stelle eingesetzt werden können.

 

Der Hochwasserschutz soll auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) ohne weitere Zuschläge ausgelegt werden. Die maßgeblichen Wasserstände wurden im Juli 2025 mit einem hydraulischen Modell ermittelt, das anhand des Weihnachtshochwassers 2023 kalibriert wurde. Das Modell wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgenommen. Der maßgebliche Bemessungsabfluss von 193,4 /s liegt bei mehr als dem Doppelten des Abflusses des Weihnachtshochwassers und wurde vom NLWKN vorgegeben. Bei der Modellrechnung wurden für den Bereich des Rüninger Weges rund 20 cm höhere Wasserspiegel ermittelt, als bei der Berechnung aus dem Hochwasserschutzkonzept im Jahr 2019.

 

Die Hochwasserschutzwand entlang des Rüninger Weges muss eine mittlere Höhe von knapp einem Meter über Straßenniveau/Geländeoberkante aufweisen und verläuft etwa im Bereich der jetzigen Leitplanke. Im Einmündungsbereich der Straße Am Zoo, der voraussichtlich mit mobilen Elementen geschützt werden muss, ist eine Schutzhöhe von bis zu 1,5 Meter notwendig. Im Hochwasserfall müssen Mauerdurchbrüche im Bereich der Feldzufahrten temporär durch Dammbalken verschlossen und im Norden und Süden kürzere Abschnitte mit einem Mobilsystem an das Gelände angeschlossen werden.

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Die geplante Auslegung auf ein HQ100 entspricht der Niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland (RL Hochwasserschutz im Binnenland HWS)“ und eröffnet so die Möglichkeit einer Förderung durch das Land Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der EU. Die Förderquote beträgt dabei bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Der WVMO besteht aus den beiden Mitgliedsstädten Wolfenbüttel und Braunschweig. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben zählen Gewässerausbau und Gewässerentwicklung sowie der Hochwasserschutz. Der Verband ist gewillt, die Maßnahme als Projektträger und Bauherr für die Stadt Braunschweig zu übernehmen. Er ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts und reiner Kommunalverband förderberechtigt gem. o.g. Richtlinie.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den WVMO im obenstehenden Sinne zu beauftragen.

 

Weiteres Verfahren:

 

Der WVMO wird auf Basis der vorliegenden Vorplanung eine Genehmigungsplanung erarbeiten lassen und vor Baubeginn ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren beantragen. Die Vorplanung hatte als Sicherheit ein „Freibord“ vorgesehen. Die vorgeplante Schutzhöhe gewährleistet, dass die aktuell ermittelten Wasserspiegel zurückgehalten werden.

 

Angesichts der zustimmenden Haltung der Feldmarkinteressentschaft Stöckheim, deren Grabenfläche anteilig benötigt wird und der erfolgten Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem überragenden öffentlichen Interesse an einer Verbesserung des Hochwasserschutzes wird mit einer zügigen Durchführung und einem positiven Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens gerechnet, das von der Unteren Wasserbehörde geführt wird.

 

Ein Fördermittelantrag wird in Abstimmung mit der bearbeitenden Stelle, dem NLWKN, frühestmöglich gestellt. Aus der Abstimmung können sich noch Veränderungen der Planung ergeben. Die Maßnahme dient dem Schutz von rund 700 Personen vor einem Hochwasser und soll auch in dem Fall durchgeführt werden, dass das Land die Maßnahme nicht fördert.

 

Nach der Realisierung des Hochwasserschutzes kann das Überschwemmungsgebiet der Oker angepasst werden. Der aktuelle planerische Konflikt zwischen einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, das grundsätzlich von baulichen Anlagen freigehalten werden muss und den zusammenhängend bebauten Siedlungsbereichen, in denen grundsätzlich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden müssen, kann mit der Maßnahme aufgelöst werden.

 

Der parallel von der Verwaltung ebenfalls geprüfte vollständig mobile Hochwasserschutz würde nach aktueller Markterkundung ca. 1,5 Mio. € kosten, im Hochwasserfall bis zu 70 Personen für den Aufbau binden, wäre nicht vergleichbar sicher und hätte zudem eine deutlich kürzere Lebensdauer was Folgekosten bedeutet.

Die Hochwasserschutzwand ist vorgeplant mit reinen geschätzten Spundwandkosten i.H.v. 1,6 Mio. €. Hinzu kommen Kosten für

  • die Verblendung der Spundwand,
  • die Verschlüsse der Scharten (Dammbalken),
  • den Schutz der kürzeren Abschnitte im Norden und Süden mit einem Mobilsystem,
  • die zu erstellende Straßenentwässerung vor der Hochwasserschutzwand.
  • Alternativ soll der Bau einer Winkelstützwand betrachtet werden.

Die Gesamtkosten werden auf 2,5 Mio. € brutto geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushalt 2025/2026 für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen eingeplanten Haushaltsmittel (4E.680020 Hochwasserschutzsystem/Umsetzung). Es ist darüber hinaus eine überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Zur Deckung werden die für den ursprünglich in Betracht gezogenen mobilen Hochwasserschutz in Stöckheim im Haushalt 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 eingeplanten Mittel (5E.000002 Ref. 0660: Mobildeich Stöckheim) in Höhe von 1,5 Mio. € verwendet. Der Antrag soll dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise