Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26408

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Vergangenheit wurden die Stadtbezirksräte wiederholt über die Erbringung von Postdienstleistungen in den Stadtbezirken informiert. Zuletzt in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 23-21570) die nach wie vor aktuell ist. Auch wenn die Einflussmöglichkeiten der Verwaltung auf das „private“ Unternehmen Deutsche Post gering sind, besteht nach wie vor ein konstruktiver Austausch mit deren Vertretern, um für Braunschweig eine unter den Rahmenbedingungen bestmögliche Versorgung von Postdienstleistungen sicherzustellen.

 

Wie bereits dargestellt, ist die Deutsche Post AG als Universaldienstleister gemäß § 11 Postgesetz (PostG) verpflichtet, eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung stationärer Einrichtungen, sogenannter Universaldienstfilialen. Der Begriff des Universaldienstes wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 PostG als „Mindestangebot an Postdienstleistungen“ definiert.

 

Eine Änderung ist dahingehend eingetreten, dass mit der Änderung des Postgesetzes (sog. „Postmodernisierungsgesetz“), neben den mit Personal besetzten Poststellen auch automatisierte Poststationen zugelassen werden können. Aktuell war das im Stadtteil Timmerlah der Fall.

 

Automatisierte Poststationen, wie beispielsweise die Packstationen der DHL, sind bereits seit den frühen 2000er-Jahren im Einsatz. Mit der Änderung des Postgesetzes vom 19. Juli 2024 erhalten sie nun auch rechtliche Bedeutung und können nach erfolgreicher Prüfung durch die Bundesnetzagentur als Ersatz für Filialen zugelassen werden.

 

Die Errichtung automatisierter Poststationen stellt eine zeitgemäße Anpassung an die aktuellen strukturellen Veränderungen in der Postversorgung dar, die im Zuge der Postmodernisierung und Gesetzesänderungen zunehmend umgesetzt wird.

 

Diese Entwicklung ist besonders vor dem Hintergrund relevant, dass sich in kleineren oder strukturschwächeren Orten trotz intensiver Bemühungen seitens der Deutschen Post oft keine Betreiber für klassische Filialen finden lassen.

 

Die Bundesnetzagentur kann im Benehmen mit der jeweils betroffenen Gebietskörperschaft automatisierte Poststationen zulassen, wenn diese barrierefrei sind, eine Nutzung ohne eigene technische Geräte ermöglichen und die flächendeckend angemessene Versorgung dadurch weiterhin gewährleistet bleibt. Benehmensherstellung bedeutet, dass die Verwaltung kein Mitspracherecht hat, die Bundesnetzagentur aber die vorgebrachten Argumente prüft und in die Entscheidung einfließen lässt.

 

Sollte künftig die Einrichtung einer automatisierten Poststation in den Stadtbezirken vorgesehen sein und die Bundesnetzagentur die Stadtverwaltung dahingehend um Benehmensherstellung bitten, wird eine entsprechende Information des Stadtbezirks erfolgen, mit der Bitte Bedenken oder Anregungen zu äern. Diese werden dann an die Bundesnetzagentur weitergegeben.

 

Selbstverständlich verbleibt es beim direkten und konstruktiven Austausch zwischen Stadtverwaltung und den Vertretern der Deutschen Post.

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