Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26423-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutz vor Überfahrtaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 37 Fachbereich Feuerwehr; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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16.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.09.2025 (25-26423) wird wie folgt Stellung genommen:
Angesichts der Gewalttaten, die sich in anderen Städten ereignet haben, gehen die Sicherheitsbehörden von einer abstrakten Gefährdungslage für Deutschland aus. Dies gilt auch für Braunschweig. Hinweise auf konkrete Gefährdungen für Orte oder Veranstaltungen in Braunschweig liegen nicht vor.
Mit der Planung und Realisierung von Maßnahmen, die die Sicherheit an öffentlichen Orten erhöhen, befasst sich die Verwaltung intensiv. Die überarbeiteten Sicherheitskonzepte für einzelne Veranstaltungen haben in diesem Jahr zu vermehrten und intensiveren Absperrmaßnahmen in der Stadt geführt. Neben den temporären Maßnahmen für einzelne Veranstaltungen sind im nächsten Schritt dauerhafte Maßnahmen für die Innenstadt umzusetzen
Zu Frage 1:
Bereits vor den Anschlag von Magdeburg hatte die Verwaltung Mittel für die Beschaffung mobiler Sperren in den Haushalt eingestellt. Die Beschaffung wurde schon vor der Freigabe des Haushalts eingeleitet. Mobile Sperren werden seitdem regelmäßig bei Veranstaltungen in der Innenstadt eingesetzt, teilweise im Verbund mit denen anderer Städte. Bereits hierdurch konnten Gefahrenpotenziale gesenkt werden.
Seit dem Sommer arbeitet die Verwaltung in der Projektgruppe „Analyse und Reduzierung der Gefährdungen in der Fußgängerzone der Innenstadt“ gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Stadtmarketing an einem Schutzkonzept für die Innenstadt. Dabei werden einzelne Plätze, aber auch die Fußgängerzone in Gänze betrachtet. Die Größe der innerstädtischen Fußgängerflächen, die Vielzahl der Zufahrtsmöglichkeiten und die historisch gewachsene Lage machen die Festlegung von Schutzzielen und Schutzpunkten sowie die sich anschließende konkrete Planung aufwendig. Dauerhafte bauliche Maßnahmen sollen die temporären Absperrungen für einzelne Veranstaltungen teilweise überflüssig machen.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung wird den Gremien eine Planung vorlegen, die auch die zu erwartenden Kosten enthalten wird. Es ist beabsichtigt, zumindest einen Teil dieser Kosten aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“ (RIS) fördern zu lassen, soweit die Maßnahmen förderfähig sind. Ein erstes Gespräch mit der NBank hat bereits stattgefunden.
Zu Frage 3:
Neben den Logistikverkehren sind auch die Rettungswege der Feuerwehr sowie die Einsatznotwendigkeiten der Polizei wichtige Aspekte der Planung. Moderne Systeme für den Zufahrtsschutz verfügen über Möglichkeiten, Zufahrten zeitabhängig oder auch individuell zu steuern, um den Lieferverkehr, die Erreichbarkeit von Grundstücken und Notfalleinsätze zu gewährleisten.
