Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26409-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS vom 01.09.2025 wird wie folgt beantwortet:

 

Der in der Anfrage geschilderte Vorgang des Austausches von Rauchwarnmeldern durch Vonovia ist der Verwaltung bisher nur durch allgemein zugängliche Quellen (Internet, Zeitung, Nachrichten) bekannt geworden. Die von Vonovia zum Einbau vorgesehenen Geräte „Multisensor Plus“ ermöglichen eine umfangreichere Datensammlung und -übertragung.

 

Laut der Homepage von Vonovia würden mittlerweile die Geräte mit deaktivierter Funkfunktion installiert. Erst wenn eine Zustimmung der Mieterinnen und Mieter vorliege, würden die Klimadaten gespeichert und über ein zentrales Gerät im Hausflur übertragen. Eigene Erkenntnisse hat die Verwaltung dazu nicht.

 

Baurechtlich fordert § 44 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), dass in Wohnungen „Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder“ haben müssen. Die Sammlung weiterer Daten wird in der NBauO weder gefordert noch ausgeschlossen.

 

Dies vorangestellt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

  1. Die Verwaltung hält es für unerlässlich, dass Daten, aus denen auf die Wohnungsnutzung geschlossen werden kann, nur mit Zustimmung der Mieterinnen und Mieter gesammelt und weitergegeben werden.
     
  2. Weder aus dem Bauordnungsrecht noch aus anderen Vorschriften ist eine Ermächtigungsgrundlage ersichtlich, der Firma Vonovia den Einbau der Geräte „Multisensor Plus“ zu untersagen. Es handelt sich um eine mietvertragliche bzw. datenschutz-
    rechtliche Problematik, auf die die Stadt keinen Einfluss hat.

 

  1. Aufgrund der Kritik von Mieterverbänden und Datenschützern hat Vonovia offenbar bereits insofern reagiert, als nur noch mit Zustimmung der Mieterinnen und Mieter Daten übertragen werden. Ob damit alle mietrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, entzieht sich der Kenntnis der Stadtverwaltung. Mieterinnen und Mietern, die daran Zweifel haben, empfiehlt die Stadtverwaltung, sich an die Mieterverbände oder den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.

 

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