Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26380
Grunddaten
- Betreff:
-
Schnellere Öffnung des Bahnübergangs Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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02.09.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.09.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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10.10.2025
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Braunschweig wird gebeten, beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die zeitliche Verkürzung der geplanten Schließung des Bahnübergangs Grünewaldstraße zu erwirken. Nach den notwendigen Umbaumaßnahmen sollte der Übergang umgehend wieder zur Querung freigegeben werden. Bis zur Fertigstellung der digitalen Schrankensteuerung ist die Sicherung des Bahnübergangs über eine mobile Schrankenanlage zu ermöglichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bahnübergang Grünewaldstraße wird täglich von ca. 2.000 Radfahrenden und knapp 1.000 Zufußgehenden genutzt. Der Übergang ist zwar für Radfahrende schnell zu umfahren, aber für Zufußgehende, besonders mit Kindern oder für Menschen mit Gehbeeinträchtigung mit einem erheblichen Umweg verbunden. Dieser Umweg könnte so vermieden werden. Zudem sollte zur Förderung einer ökologischen Verkehrswende die Gleichbehandlung von allen Verkehrsteilnehmenden diese Maßnahme rechtfertigen, da für andere Kreuzungen mit dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) solche Regelungen normalerweise umgesetzt werden, wie z.B. für die Erneuerung des Bahnübergangs Groß Stöckheim im Landkreis Wolfenbüttel.
Nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) benötigen “Einzelmaßnahmen, die den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorsehen [...] keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung [...].” Dazu gehören “die im Rahmen der Digitalisierung einer Bahnstrecke erforderlichen Baumaßnahmen, insbesondere Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik des Standards European Rail Traffic Management System (ERTMS).”
Der Umbau des Bahnübergangs Grünewaldstraße entspricht einer solchen Maßnahme.
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Ausfertigungsdatum: 27.12.1993. § 18, Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung, Absatz 1a.
