Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26510
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. - Ausrichtung der Tanz-Weltmeisterschaft am 6. Dezember 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen, im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewähren, sofern ein Braunschweiger Sportverein / Sportverband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.
Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 23.000,00 € für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft der Standard-Formationen in der Volkswagenhalle Braunschweig am 6. Dezember 2025 gestellt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich gemäß Budgetkalkulation des BTSC auf 257.000,00 €.
Der BTSC hat in der Vergangenheit bereits mehrere Deutsche Meisterschaften und Weltmeisterschaften ausgerichtet. Aus sportfachlicher Sicht wird die Veranstaltung als besonders geeignet eingeschätzt, das Image Braunschweigs als Sportstadt auszubauen bzw. zu festigen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem BTSC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 23.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft der Standard-Formationen in der Volkswagenhalle Braunschweig am 6. Dezember 2025 zu gewähren.
Haushaltsmittel stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
