Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-26268-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 26.08.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Wir beantragen, im Baugebiet Feldstraße eine Straße bzw. einen Platz nach Frau Margot Friedländer zu benennen. Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, welcher Platz bzw. welche Straße hierfür angemessen ist."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Umsetzung des Stadtbezirksratsvorschlages, bei der Erstellung des Straßenbenennungskonzeptes für das Baugebiet Feldstraße eine nach Margot Friedländer zu benennende Straße vorzusehen, ist grundsätzlich möglich. Nach ersten vorläufigen Überlegungen könnte der im Nutzungsbeispiel vorgesehene Quartiersplatz im Zentrum des Baugebietes eine angemessene Fläche zur Ehrung Margot Friedländers darstellen.

 

Im Sinne einer ordnungsgemäßen Benennung einer Straße nach einer Persönlichkeit weist die Verwaltung ergänzend auf nachfolgend zu berücksichtigende Voraussetzungen für eine mögliche Benennung nach Margot Friedländer im Baugebiet Feldstraße hin:

 

  • Straßenbenennungen erfolgen stets im Anschluss an den Satzungsbeschluss des für das jeweilige Wohngebiet geltenden Bebauungsplans. Die Benennung der Straßen im Baugebiet Feldstraße wird daher voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen.

 

  • In Braunschweig erfolgt die Vergabe von Straßennamen nach den ‚Grundsätzen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen', die auf Empfehlungen des Deutschen Städtetages basieren. Die städtischen Benennungsgrundsätze regeln in Bezug auf Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten, dass die Würdigung einer Persönlichkeit durch eine Straßenbenennung frühestens ein Jahr nach dem Tode der Persönlichkeit erfolgen darf, um frei von Emotionen über die Ehrung entscheiden zu können. Margot Friedländer ist am 09.05.2025 verstorben, sodass eine Benennung nicht vor dem 09.05.2026 erfolgen kann.

 

  • Soweit aufgrund eines vorliegenden Satzungsbeschlusses bereits vor Ablauf der Jahresfrist eine Benennung der übrigen Straßen im Baugebiet erfolgen sollte, kann eine Straße oder ein Platz (z. B. der Quartiersplatz) für eine fristgerechte Benennung nach Margot Friedländer reserviert und diese nach Ablauf der einjährigen Frist nachgeholt werden.

 

Die Verwaltung wird anlassbezogen zu den nächsten Schritten informieren.

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