Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünflächenpflege und Wildkrautentfernung im Westlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Lewandowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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30.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Wie häufig werden Grünflächen im Westlichen Ringgebiet gepflegt bzw. von Wildkräutern befreit?
Die Vegetationsflächen im Westlichen Ringgebiet sind aufgrund ihres unterschiedlichen Charakters (z.B. Rasenflächen, Wiesen, Baumscheiben, Stauden, Schulen, Parkanlagen uvm.) differenziert zu betrachten und unterliegen dementsprechend unterschiedlichen Pflegeintervallen und -intensitäten. Weiterhin richtet sich die Bearbeitung der Flächen nach Priorität und Relevanz sowie nach den zur Verfügung stehenden Personal- und Maschinenressourcen.
Akute Gefährdungen (wie z.B. Astbruch oder die Entfernung von hochallergenen Pflanzen) sowie Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit werden vorrangig bearbeitet. Darunter fallen z.B. Sichtbehinderungen, verdeckte Verkehrsschilder und eingeschränkte Lichtraumprofile auf Fahrbahnen, Geh-, Rad- und Freizeitwegen. In den Sommerferien werden zu dem Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den zehn im Stadtbezirk befindlichen Schulen vorrangig ausgeführt.
Im Straßenbegleitgrün finden in der Regel zwei Pflegegänge im Jahr statt. Bei besonderen Gefährdungslagen werden zusätzliche Pflegegänge ausgeführt bzw. eingeschoben. Pflegearbeiten, die lediglich zur Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes dienen, besitzen aufgrund der eingeschränkten bzw. knappen Personalressourcen eine untergeordnete Priorität. Eine ständige Herausforderung bleibt die Beseitigung bzw. der Rückschnitt von Brombeeren und japanischem Knöterich.
Zu Frage 2: Werden bei der Pflege der Grünflächen auch die Straßen, Rad- und Gehwege mitgepflegt?
Bei der Pflege von Grünflächen werden die Straßen, Rad- und Gehwege nicht gepflegt. Die befestigten Randbereiche im Bereich der Vegetationsflächen werden in der Regel mit gesäubert.
Häufig ist die Reinigung der Fußwege, in vielen Bereichen durch die Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Dies umfasst auch die Entfernung von Wildaufwuchs Straßen und Radwege werden in der Regel durch die ALBA gereinigt.
Zu Frage 3: Falls bei der Pflege der Grünflächen die Straßen, Rad- und Gehwege nicht mitgepflegt werden, wie häufig erfolgt dann deren separate Pflege?
Grundlage der Reinigung von Straßen, Rad- und Gehwegen ist die Straßenreinigungsord-nung der Stadt Braunschweig. Hier werden Zuständigkeiten sowie Reinigungsintervalle durch verschiedene Reinigungsklassen bestimmt. Die Reinigung der öffentlichen Straßen und Radwege ist meistens an die ALBA übertragen. Ausnahmen bilden hier überwiegend kleine Straßen. Hier ist die Reinigung an die Anlieger übertragen. Die Reinigungsintervalle der einzelnen Straßen werden durch die Reinigungsklassen der Straßen bestimmt.
Für die Reinigung der öffenltichen Gehwege sowie für die Reinigung der gemeinsamen Geh- und Radwege sind grundsätzlich Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig. Die Gehwegreinigung schließt u. a. die Beseitigung von Schmutz, Wildkraut, Laub, Schlamm und sonstige Abfälle ein. Das sogenannte Wildkraut reinigt zudem zwischen April und November befestigte Flächen, die gemäß Satzung nicht durch die ALBA oder Anwohner gereinigt werden. Dies sind überwiegend Gossen. Die Planung des Arbeitseinsatzes erfolgt situativ. Priorisiert wird die Entfernung des Wildkrautes, welches die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Gez.
