Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Umweltzentrum Braunschweig e.V. wird ein institutioneller Zuschuss in Höhe von bis zu 8.000 € gewährt.“
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3)

Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltschutzorganisationen zuständig.

 

Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.

 

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.

 

Gemäß des eingereichten Förderantrags ist das Hauptziel des Umweltzentrums Braunschweig e.V., die Bevölkerung für Umweltfragen zu sensibilisieren, den Umwelt- und Klimaschutzgedanken zu verbreiten und damit zu einem nachhaltigen Umgang mit der Natur und den natürlichen Ressourcen beizutragen. Außerdem fördert und unterstützt das Umwelt­zentrum den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, die Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, die ökologische Biotop- und Landschaftspflege, die Kreislaufwirtschaft sowie die schonende Energie-, Wasser- und Stoffverwendung im Sinne der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

 


 

Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Herausgabe einer Umweltzeitung, der Durchführung von Seminaren und Bildungsurlauben zu Umweltthemen in Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, der Organisation von Vorträgen, Bildungsveranstaltungen und Diskussionen zu Umweltthemen sowie seit dem Jahr 2016 mit dem Korksammelprojekt. Das Projekt erhielt 2022 den Sonderpreis des Braunschweiger Klimaschutzpreises für „lang­jähriges Engagement“.

 

Der Verein hat im Jahr 2025 voraussichtliche zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen in Höhe von 20.500 €. Hauptanteil mit 19.000 € sind Mietkosten. Beantragt wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 8.000 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den beantragten Zuschuss in Höhe von bis zu 8.000 € zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Gewährung des Zuschusses stehen im Jahr 2025 im Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung.
 

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Erläuterungen und Hinweise