Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. wird ein zweiter Teilzuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 gewährt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für ein vom jeweiligen Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gehren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.

 

Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) hat r das Jahr 2025 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000,00 €r den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig beantragt.

 

Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC für das Jahr 2025 von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 100.992,00 € aus.

 

Aufgrund einer Erhöhung der Energiekosten in den letzten Jahren um 50,00 % sowie weiteren Kostensteigerungen hat der BTSC darüber hinaus nach diversen Gesprächen mit der Verwaltung parallel ein Kosteneinsparprogramm vorgelegt, in dem der Verein zahlreiche Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. Einnahmeerhöhung plant.

 

Zusätzlich sollen diverse weitere Kostenoptimierungspotenziale, wie schon dargestellt (vgl. DS 25-25348), ausgeschöpft werden. So konnte inzwischen u. a. eine Teiluntervermietung realsiert werden. Insgesamt ist der Verein weiterhin zuversichtlich in diesem und den Folgejahren 2026/2027 die Kosten weiter zu minimieren sowie die Einnahmen zu steigern.

 

Dem BTSC wurde bisher, wie vom Sportausschuss in seiner Sitzung am 19. März 2025 beschlossen, eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 25.000,00 € zur Anteilsfinanzierung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2025 gewährt.

 

Die Verwaltung schlägt vor dem BTSC einen zweiten Teilzuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 €r den Betrieb des Landesleistungszentrums r den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 zu gewähren.

 

Der daraus resultierende Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 50.000,00 € dient zur Anteilsfinanzierung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 100.992,00 € (49,50 %) im Jahr 2025.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
 

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