Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der VHS Braunschweig GmbH wird im Rahmen einer Projektförderung ein Zuschuss für die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2026 von jeweils bis zu 79.500 € für eine Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % gewährt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 1 lit. c der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung.

 

Bereits im Doppelhaushalt 2023/24 erhielt die VHS Braunschweig GmbH für den von ihr betriebenen Stadtgarten Bebelhof aus dem städtischen Haushalt eine anteilige Zuschussgewährung für den Betrieb des Stadtgarten Bebelhofs und die Durchführung von Veranstaltungen vor Ort (vgl. DS 23-21564) in Höhe von bis zu 79.500 €. Die Zuwendung ist in dieser Höhe jeweils in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 für den Betrieb des Gemeinschaftsgartens und die Durchführung von Veranstaltungen vorgesehen. Ein entsprechender Zuschussantrag der VHS Braunschweig GmbH für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt der Verwaltung vor.

 

Der Stadtgarten Bebelhof bietet als Lern- und Begegnungsort unter fachlicher Betreuung soziale und umweltbildende Aktivitäten für alle Menschen des Quartiers, aber auch aus dem gesamten Stadtgebiet an. Hierzu zählen die gemeinschaftliche Pflege der (Hoch-)Beete, Kooperationen mit Einrichtungen (AWO-Kinder- und Familienzentrum Schefflerstraße, Seniorentagesstätte, Lebenshilfe, Freiwilligenagentur Braunschweig), Eltern-Kind-Kurse, Kochevents, Fahrradselbsthilfewerkstatt etc. Das Projekt steht auf professionellen Füßen sowohl hinsichtlich der Organisation mit dem Träger VHS Braunschweig GmbH als auch hinsichtlich der fachlichen Betreuung durch die Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort. Durch Umweltbildung leistet der Stadtgarten Bebelhof einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.

 

Als Berechnungsgrundlage für die Zuwendung dient der in der Anlage beigefügte Kosten- und Finanzierungsplan für die Personal- und Sachkostenausgaben.

 


Finanzmittel stehen in ausreichender Höhe im Teilhaushalt 2025/2026 des Fachbereichs Stadtgrün unter dem PSP 1.55.5510.06.02 zur Verfügung.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise