Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Der Peter Joseph Krahe-Preis wird im Jahr 2026 verliehen.

 

  1. Der Anpassung der Grundsätze für die Verleihung des Peter Joseph Krahe-Preises gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Begründung und Beschreibung

Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um eine Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Peter Joseph Krahe (1758-1840) war ein bedeutender Baumeister des Klassizismus, der von 1803 bis 1837 in Braunschweig tätig war und die Stadt mit wichtigen baulichen Anlagen geprägt hat, u.a. die Umgestaltung der ehemaligen Befestigungsbastionen zu den heutigen Wallpromenaden, derwenwall mit dem Obelisken und die Villa Salve Hospes. Im Jahr 1954 hat die Stadt Braunschweig den Peter Joseph Krahe-Preis für hervorragende Gestaltungsleistungen auf dem Gebiet der Architektur, des Ingenieurbaues oder der Garten- und Landschaftsgestaltung in der Stadt Braunschweig gestiftet. Die erste Verleihung fand 1956 statt. Der Preis wird in Abständen von fünf Jahren vergeben. Zuletzt wurde der Preis 2020 verliehen, die Preisverleihung fand aufgrund der Covid-19-Pandemie erst 2021 als digitale Veranstaltung statt.

 

Im Jahr 2026 soll die 16. Vergabe dieses Preises stattfinden. Die Architektenverbände, Hochschulen, staatlichen Baubehörden und wesentliche Institutionen werden im Vorfeld der Preisvergabe beteiligt mit der Bitte um Benennung von preiswürdigen Objekten.

 

2. Anpassung der Grundsätze

Die für die Vergabe des Preises anzuwendenden Grundsätze wurden im Laufe der Jahrzehnte immer wieder angepasst. Für die Verleihung 2026 wird nach Beratung mit dem Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 12.08.2025 eine weitere Anpassung vorgeschlagen. Der zum Beschluss vorgeschlagen Text ist in Anlage 1 abgedruckt, die Änderungen sind hervorgehoben. Die Anpassungen werden im Folgenden erläutert und begründet:

 

zu Ziffer 3 - Sonderpreis:

Seit 2015 wird zusätzlich zum Peter Joseph Krahe-Preis ein Sonderpreis ausgelobt, der ursprünglich das Ziel verfolgte jungen Architektinnen und Architekten eine größere Chance einzuräumen und eine Image-Veränderung im Sinne einer Verjüngung“ des Preises zu bewirken. Die Vergabe des Sonderpreises sollte es ermöglichen, besonders innovative, gegebenenfalls auch kleinere Bauvorhaben auszuzeichnen. Während der eigentliche Peter Joseph Krahe-Preis ohne finanzielle Honorierung in Form von Urkunden und Bronze-Plaketten vergeben wird, ist der Sonderpreis als Geldpreis dotiert. Zuletzt wurde 2020/2021 ein Preisgeld von 2.500 € Preisgeld vergeben an den Bauherrn und den Architekten bzw. die Architektin. Sollten aus Sicht der Jury keine preiswürdigen Vorschläge dafür eingegangen sein, könnte die Vergabe des Sonderpreises auch entfallen.

 

Der Gestaltungsbeirat hält die zuletzt in der Auslobung aufgeführten Kriterien für zu streng und empfiehlt, den Sonderpreis möglichst allgemein und unspezifisch auszuloben, so dass eine große Zahl und Vielfalt der Bewerbungen ermöglicht wird. Es wird als wichtig angesehen, in der Auslobung viele Spielräume offen zu halten, so dass das Preisgericht anhand der eingereichten Arbeiten thematische Schwerpunkte selbst setzen kann.

 

Befürwortet werden insbesondere die Themen Innovation und Förderung einer Umbaukultur. Das qualitativ wertige Um- und Weiterbauen des Bestands wird aus Sicht des Gestaltungsbeirats als ein wesentlicher Beitrag zur Baukultur angesehen im Hinblick auf ein ressourcenschonendes Bauen. Auch soziale Themen, z.B. genossenschaftliches Bauen, könnten Kategorien des Sonderpreises sein.

 

zu Ziffer 4 - Preisgericht:

Die Zusammensetzung des Preisgerichts erfolgt nach den in der Anlage abgedruckten Grundsätzen. Bisher sind nur Preisrichter der Fachrichtung Architektur vorgesehen. Da auch Projekte der Freiraumplanung ausgezeichnet werden können und der klimagerechte Stadtumbau aktuell ein virulentes Thema ist, soll künftig eine Landschaftsarchitektin bzw. ein Landschaftsarchitekt im Preisgericht vertreten sein.

 

Das intendierte Preisgericht entspricht der Zusammensetzung des neu aufgestellten Gestaltungsbeirats, der künftig diese Funktion übernehmen und damit zusätzlich wirksam werden kann. Unabhängig davon stellt die Verwaltung sicher, dass das Preisgericht glichst zu gleichen Teilen mit weiblichen und männlichen Personen besetzt wird.

 

3. Zeitplanung

Folgende Zeitplanung ist vorgesehen:

 

Oktober 2025 Grundsatzbeschluss zur Durchführung und zur Anpassung der Grundsätze

 

Dezember 2025:  Anfrage bei Verbänden, Hochschulen u.a. um Vorschläge auszuzeichnender Bauten zu erhalten

 

rz 2026:  Jurysitzung

 

Mai 2026: Politische Entscheidung über Preisträger (APH/VA)

 

nach den Sommerferien: Öffentliche Preisverleihung

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten werden ca. 55.000 € betragen. (Preisgericht, Bronze-Plaketten, Sonderpreis, Preisverleihung). Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernats für 2026.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise