Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Das als Anlage beigefügte Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen wird beschlossen.

 

  1. Die Mitglieder des Schulausschusses werden jährlich über den Qualitätsentwicklungsprozess der Mittagsverpflegung an den Braunschweiger Ganztagsschulen informiert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

Nachdem die Mittel für die externe Erstellung eines Konzeptes für die Mittagsverpflegung

an den Braunschweiger Ganztagsschulen im Haushalt 2020 eingestellt und die personellen

Voraussetzungen im Jahr 2022 geschaffen wurden, konnte mit der Umsetzung des Beschlusses des Rates vom 20.06.2017 begonnen werden, die Mittagsverpflegung an den Braunschweiger Ganztagsschulen neu zu konzipieren (DS 17-04825).

 

2. Konzeptentwicklung

In einem ersten Workshop am 19.11.2022 sind unter Beteiligung von Vertreterinnen und

Vertretern der Schulen, des Stadtelternrats, des Stadtschülerrats, der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie Expertinnen und Experten Kriterien für eine Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung der externen Konzepterstellung entwickelt worden. In dem Ausschreibungsprozess hat sich die con_sens Consulting Steuerung & soziale Entwicklung GmbH durchgesetzt und im Juni 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Es wurden eine IST-Ana-lyse der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen entwickelt, eine Online-

Befragung an den Schulen und Interviews mit verschiedenen Beteiligten zu der Thematik durchgeführt sowie ein interkommunaler Vergleich erstellt.

 

Es folgten drei weitere Workshops zu den Themen Organisation, Qualität und Qualitätssicherung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, des Stadtelternrats, des Stadtschülerrats, von Verpflegungsanbietenden sowie von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Nachhaltigkeit. In einem Abschluss-Work-shop am 09.08.2024 wurden die Vorschläge aus den drei zuvor genannten Workshops präsentiert und mit den an den drei Workshops Beteiligten sowie den im Rat vertretenen Frak-tionen und Gruppen diskutiert. Die Ergebnisse sind in das vorliegende Konzept eingeflossen, das der Anlage zu entnehmen ist.

3. Umsetzung

Die Umsetzung des Konzepts erfolgt schrittweise mit jeder neuen Ausschreibung der Mittagsverpflegung an einer Schule bzw. an mehreren Schulen (bei Losbildung). Dafür werden die Vorgaben im Vorfeld in eine Muster-Ausschreibung integriert, die als Grundlage für alle folgenden Ausschreibungen dienen wird. Das neue Konzept wird so sukzessive in der Braunschweiger Schullandschaft in städtischer Trägerschaft ausgerollt. Gut funktionierende alternative Lösungen wie zum Beispiel mit Mensa-Vereinen oder mit dem Studierendenwerk Südostniedersachsen, die es an einigen Schulen gibt, können bestehen bleiben, wenn sie grundsätzlich mit den Leitzielen des Konzepts übereinstimmen. Es ist geplant, die Umsetzung regelmäßig zu evaluieren und die Ergebnisse einmal jährlich im Schulausschuss vorzustellen.

 

Der Ratsbeschluss von 2017 sah vor, dass das neue Konzept so ausgestaltet sein soll, dass möglichst alle Kinder am Mittagessen in der Schule teilnehmen können. Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, ist in dem Konzept die Einrichtung eines Härtefall-Fonds vorgesehen (angelehnt an den Fonds „Kein Kind ohne Mittagessen“ des Landes Nordrhein-West-

falen). Familien, die finanziell benachteiligt, aber nicht berechtigt sind, ein kostenfreies Mittagessen aus den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zu erhalten, sollen hier eine Preisvergünstigung des Schulmittagessens i. H. v. 50 % beantragen können. Der Härtefall-Fonds soll für die Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen in städtischer Trägerschaft zur Verfügung stehen, da in allen Grundschulen – in den Kooperativen Ganztags-schulen wie auch in den Halbtagsschulen mit Schulkindbetreuung – ein Mittagessen ange-boten wird. Zudem soll sich der Härtefall-Fonds ebenso an die Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen im Ganztagsbetrieb in städtischer Trägerschaft richten. Zur konkreten Ausgestaltung des Fonds wird es eine gesonderte Vorlage zu einer der Sitzungen des Schulausschusses Anfang des nächsten Jahres geben.

 

4. Organisatorische, finanzielle und personelle Auswirkungen

Da der Beschluss von 2017 auch vorsah, bereits vor der Neukonzeption möglichst kein Kind vom Mittagessen auszuschließen, gibt es im Bestell- und Abrechnungssystem MensaMax aktuell eine „Kreditlinie“ i. H. v. 150 Euro. Dies ermöglicht, dass Kinder auch ein Mittagessen in der Schule erhalten, wenn Erziehungsberechtigte vorübergehend nicht zahlungsfähig sind. Das Anbieten einer solchen Regelung bedingt, dass die Bestellung und Abrechnung des Mit-tagessens über die Stadtverwaltung organisiert wird. Daher wurden bisher Dienstleistungsaufträge ausgeschrieben, auf die sich Verpflegungsanbietende bewerben konnten, und ein städtisches Bestell- und Abrechnungssystem (MensaMax) vorgehalten. Die Organisation des Zahlungsverkehrs sowie das wirtschaftliche Risiko liegen bei diesem Modell bei der Stadt Braunschweig.

 

Wenn Familien die „Kreditlinie" in Anspruch nehmen, wird im Nachgang geprüft, ob Ansprüche auf ein kostenloses Mittagessen aus dem BuT vorliegen, oder es werden Ratenzahlungen angeboten. Trotz dieser Vorgehensweise konnten nicht alle Defizite ausgeglichen werden. Mit Stand 01.07.2025 gab es in MensaMax offene Forderungen i. H. v. 43.000 Euro. Es bestehen weitere offene Forderungen aus den vergangenen Jahren i. H. v. 74.000 Euro, bei denen die Bestrebungen, die Gelder zurückzubekommen, erfolglos blieben und die sich daher in der Niederschlagung oder kaufmännischen Ausbuchung befinden. Auf Grundlage der Erfahrungswerte ist davon auszugehen, dass im Falle eines Beibehaltens der Kreditlinie pro Schule und Jahr Defizite i. H. v. durchschnittlich 1.000 Euro dazukommen würden. Das heißt, wenn alle Schulen im Ganztagsbetrieb arbeiten würden und an ein städtisches Bestell- und Abrechnungssystem angeschlossen wären, würde jedes Jahr voraussichtlich ein Defizit i. H. v. 63.000 Euro entstehen. Auch hierbei handelt es sich um einen anzunehmenden Durchschnittswert.

 

Der Härtefall-Fonds folgt einer anderen Logik und bietet über die Bezuschussung des Mit-tagessens eine langfristige Unterstützung für Familien, deren Einkommen sich im Schwellen-bereich über dem Existenzminimum bewegt. Mit Einstellung der „Kreditlinie“ ist es nicht mehr notwendig, dass die Stadtverwaltung den gesamten Prozess organisiert. Statt der bisherigen Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen soll es zu einem Systemwechsel kommen, in-

dem in der Regel Dienstleistungskonzessionen für Verpflegungsanbietende ausgeschrieben werden, die in diesem Rahmen ihre eigenen Bestell- und Abrechnungssysteme nutzen und auch die BuT-Abrechnung übernehmen. Die geplante Anschaffung eines neuen, den heutigen Anforderungen entsprechenden Bestell- und Abrechnungssystems und die damit verbundenen und im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigten Softwarekosten i. H. v. 79.300 Euro pro Jahr ab 2026 entfallen somit. Die Mittel, mit denen der Härtefall-Fonds ausgestattet werden soll, werden in der gesonderten Vorlage dargestellt. Die bereits in der Vergangenheit eingeplanten Mittel für die Softwarekosten des sich derzeit im Einsatz befindenden Systems MensaMax müssen so lange zur Verfügung stehen, bis die vollständige Umstellung auf Dienstleistungskonzessionen und eigene Bestell- und Abrechnungssysteme der Verpflegungsanbietenden erfolgt ist.

 

Der Einsatz des kommunalen Beschäftigungsförderungsprojektes „Schulbistros und -cafe-

terien in Braunschweig (SchuBiCa)“ als Interims- oder Auffanglösung, sofern die Vergabe einer Dienstleistungskonzession erfolglos blieb, wird auch nach dem beschriebenen System-wechsel in der Vergabe der Fremdbewirtschaftung von Mensen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vor allem durch die Bereitstellung von Fördermitteln Dritter (Bund, Land) erfolgen. Davon unabhängig ist eine Evaluation des Projekts in den kommenden Jahren geplant.

 

Wenn die Organisation des Bestell- und Abrechnungssystems nicht mehr bei der Verwaltung liegt, werden personelle Kapazitäten frei, sodass die Aufgaben der Bearbeitung des Härtefall-Fonds übernommen werden können. Die „Kreditlinie“ bleibt solange bestehen, bis der Härtefall-Fonds etabliert ist. Die Servicestelle Mittagsverpflegung verfügt über 5,5 vollzeitäquivalente Stellen. Schrittweise wird es mit der Verfahrensumstellung einen Aufgabentausch geben, der nach derzeitigem Stand auch zu Stellenwegfällen führen könnte. Die Verwaltung wird die Auswirkungen hierzu ggf. im Rahmen der Haushalts- bzw. Stellenplanungen berücksichtigen.

 

Zudem sind für die Umsetzung der Leitziele des Konzeptes bereits folgende finanzielle Mittel im Haushalt eingeplant:

 

Für die im Konzept vorgesehenen Möglichkeiten, ein Feed-Back zur Qualität des Mittag-

essenangebotes zu geben, sind im Doppelhaushalt 2025/2026 pro Jahr Haushaltsmittel i. H. v. 5.000 Euro für die Aufstellung von Rückmeldeterminals im Rahmen eines Pilotprojekts im Mensabereich von acht Schulen pro Jahr enthalten. Für die entsprechende Softwarenutzung und -wartung stehen in 2025  9.500 Euro und ab 2026  20.000 Euro jährlich zur Verfügung.

 

Vorgesehen sind darüber hinaus Haushaltsmittel i. H. v. 30.000 Euro pro Jahr für die sukzessive Umrüstung von Mensen von jeweils fünf Schulen mit Free-Flow-Möglichkeiten. Dabei handelt es sich um einen kleinen Bereich, in dem sich die Schülerinnen und Schüler an einer Bain-Marie (einem Küchengerät zum Warmhalten von Speisen, das aber auch als

Salatbar genutzt werden kann) an Speisenkomponenten selbst bedienen können. Dies steigert die Flexibilität und Auswahlmöglichkeiten und trägt somit zu einer höheren Zufriedenheit mit dem Schulmittagessen bei. Free-Flow wird im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in den Bestandsgebäuden und bei Schulneubauten im Rahmen der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage einzuhaltenden Festlegungen in den Standardraumprogrammen umgesetzt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise