Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26478
Grunddaten
- Betreff:
-
Ankauf von Kompensationsflächen von der Bundesrepublik Deutschland
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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09.10.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt Kompensationsflächen in Größe von insgesamt 957.250 m² von der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt die auf diesen Flächen planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen zu pflegen und zu erhalten und erhält dafür von der Bundesrepublik Deutschland einen Ablösebetrag.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge des Ausbaus der A2 waren seitens des Bundes Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 957.250 m² erforderlich. Die Umsetzung erfolgte auf verschiedenen Flächen innerhalb wie außerhalb des Stadtgebietes Braunschweig. Durch die Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen hat sich auf den Flächen inzwischen ein wertvoller Biotopverbund entwickelt. Die Bundesrepublik Deutschland ist bereit, diese Flächen an die Stadt Braunschweig zu veräußern. Dies ermöglicht der Stadt Braunschweig Eigentümerin von naturschutzfachlich höchst wertvollen Flächen zu werden und dadurch eine naturschutzfachlich sinnvolle Entwicklung der Gebiete steuern und sicherstellen zu können.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Flächen verpflichtet sich die Stadt Braunschweig, die Umsetzung der sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergebenen Kompensationsmaßnahmen sicher zu stellen und erhält dafür von der Bundesrepublik Deutschland eine Ablösesumme. Mit der Ablösesumme ist die Übernahme der planfestgestellten Pflegeverpflichtungen wirtschaftlich ausreichend abgedeckt und damit kostenneutral.
Die betreffenden Flächen liegen in Braunschweig in den Gemarkungen Hondelage, Bienrode, Veltenhof, Waggum und Rautheim sowie im Landkreis Helmstedt in der Gemarkung Wendhausen und im Landkreis Gifhorn in der Gemarkung Bechtsbüttel. Da die Flächen außerhalb Braunschweigs in Größe von rund 13 ha jeweils Maßnahmen zugeordnet sind, die auch Flächen in Braunschweig beinhalten, ist ein Erwerb nur in einem Gesamtpaket möglich. Diese Flächen grenzen direkt an das Stadtgebiet Braunschweig an und bilden eine Bewirtschaftungseinheit mit den Flächen im Stadtgebiet. Bei einem Großteil der Flächen grenzen zudem auch stadteigene Kompensationsflächen direkt an, sodass sich ein großräumiger Biotopverbund ergibt.
Durch das auf diesem Wege entstehende alleinige Flächeneigentum bei der Stadt Braunschweig entsteht die Möglichkeit der vereinfachten Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet. Anderweitige Eigentümerinteressen wären nicht mehr betroffen. Die Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete ist ausdrücklicher politischer Wunsch (vgl. Ratsbeschluss DS 20-12964). Darüber hinaus können die Flächen als naturnahe Freiräume auch maßgeblich zur Erholung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,7 MB
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