Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26480
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Zukunft GmbH - Wirtschaftsplan 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Sportdezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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09.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der
BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der
Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Der Aufsichtsrat der BZG hat dem Wirtschaftsplan 2026 in der als Anlage vorgelegten
Fassung in seiner Sitzung am 9. September 2025 zugestimmt.
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2026 der BZG sieht bei Gesamterträgen in Höhe von
1.132.250 € und Gesamtaufwendungen von Höhe von 4.151.050 € einen Fehlbetrag von
3.018.800 € (Vorjahr: 2.695.000 €) vor, der von der Stadt auszugleichen ist. Mittel in dieser Höhe sind im Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt für das Wirtschaftsjahr 2026 entsprechend veranschlagt.
Im Einzelnen:

Hinweis zur Aufwandstruktur: Im Plan 2025 waren die Aufwendungen für die
Personalkosten an die Stadt Braunschweig für die zugewiesenen Mitarbeitenden erstmals
beim Personalaufwand ausgewiesen und nicht beim sonstigen betrieblichen Aufwand. In der
tabellarischen Übersicht wurde sowohl der originäre festgestellte Wirtschaftsplan 2024 als
auch die Umstrukturierung dargestellt. Der Posten „Personalkostenverrechnung Stadt BS“ wurde ab 2025 aus Datenschutzgründen nicht mehr gesondert aufgeführt, da es sich nur noch um eine Person handelt.
Veränderungen gegenüber dem Plan 2025 ergeben sich insbesondere durch das neue große Projekt „Hightech-Inkubator“, sowohl bei den Aufwendungen (Materialaufwand und Personalaufwand) als auch bei den Erlösen (Vereinnahmung Fördermittel), was zumindest teilkompensierend wirkt. Durch diverse Aufwandsreduzierungen an unterschiedlichen Stellen konnte der Zuschussbedarf aus der Mittelfristplanung der BZG (demgemäß haushaltsmäßig für das Jahr 2026 veranschlagt wurde) gehalten werden.
Der Personalaufwand steigt ferner aufgrund regulärer Stufenerhöhungen und Tarifsteigerungen.
Der Finanzplan 2026 sieht geringfügige Investitionen (Neu- und Ersatzbeschaffungen von
Betriebs- und Geschäftsausstattung) im Umfang von 5,1 T€ vor.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2026 der Gesellschaft nebst Erläuterungen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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151 kB
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