Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26481
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Stadtmarketing GmbH - Wirtschaftsplan 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Sportdezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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09.10.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Wirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. August 2025
gebilligten Fassung wird festgestellt.
2. Die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden
beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing
GmbH (BSM).
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein
Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 13 Abs. 1 lit. b) der
Gesellschafterversammlung obliegt.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der
Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der BSM hat dem Wirtschaftsplan 2026 in der in der Anlage vorgelegten
Fassung in seiner Sitzung am 27. August 2025 zugestimmt.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden Gesamterträge in Höhe von 4.447.150 € und
Gesamtaufwendungen in Höhe von 9.075.400 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von
4.628.250 € ergibt.
Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe
von 423.380 € wird ein Zuschuss-/Einlagebedarf für die Stadt von 4.204.870 € (davon 4.030.470 € Festbetragseinlage gemäß § 5 Abs. 3, 4 a, 5 des Gesellschaftsvertrages (s. u.) und 174.400 € variable Einlage gemäß § 5 Abs. 4 a, 4 c des Gesellschaftsvertrages) dargestellt. Mittel in Höhe von 4.204.900 € sind im Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Braunschweig für das Wirtschaftsjahr 2026 veranschlagt.
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 (abzgl. des
Jahresfehlbetrages 2024) rd. 716,3 T€. Sie resultiert aus kumulierten verbliebenen
Einlagebeträgen der Gesellschafterin Stadt Braunschweig aus den vergangenen Jahren.
Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden Erträgen und Aufwendungen
geplant:

Der Wirtschaftsplan 2026 ist bei den Erträgen und Aufwendungen insbesondere geprägt von
den Vorbereitungen für den "Tag der Niedersachsen 2026" (siehe hierzu bspw. die Mitteilung
vom 19. August 2025, DS 25-26352) und den „Internationalen Hansetag“ im Jahr 2027 in
Braunschweig (siehe hierzu bspw. die Vorlage vom 27. März 2024, DS 24-22354).
Neben voraussichtlichen Erlösen (Landesförderung, Sponsorengelder und Projekterlöse) hierfür sind in Vorbereitung dieser Anlässe schon jetzt erhöhter Personalbedarf festzustellen sowie Mehraufwendungen bei den einzelnen Positionen des Materialaufwandes.
Um transparent zu dokumentieren, dass die Mehrbedarfe nicht aus dem originären
Geschäftsbetrieb heraus entstehen, werden im Wirtschaftsplan die Aufwendungen für die
beiden Projekte bei den Personalaufwendungen und beim Materialaufwand separat
ausgewiesen. Es ist beabsichtigt, für die Jahre nach den beiden Großprojekten die
Aufwendungen wieder zu reduzieren.
Insgesamt konnte der Zuschussbedarf aus der Mittelfristplanung gehalten werden, so dass wie oben erwähnt der im Haushalt veranschlagte Zuschussbetrag für das Wirtschaftsjahr 2026 ausreichend ist.
Im Vermögensplan 2026 werden lediglich wie in den Vorjahren geringfügige Investitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung u. ä.) im Umfang von 22,0 T€ vor, was der Höhe Abschreibungen entspricht.
Der Wirtschaftsplan 2026 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH (HdW) ist der
Wirtschaftsplanung der BSM beigefügt, da ein Teil der Festbetragseinlage der Stadt an die
BSM (165,5 T€, enthalten in obiger Tabelle als Abschreibungen auf Finanzanlagen) an diese
Tochtergesellschaft (rd. 25 % Anteil) als Einlage weitergegeben wird.
Der Wirtschaftsplan 2026 der HdW weist unter Berücksichtigung der Einlagen der
Gesellschafter ein Ergebnis von - 1,5 T€ aus. Dieser Restbetrag soll aus der vorhandenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden.
Zu 2.:
Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen gem. § 13 Abs. 1 lit. a) eines Beschlusses
der Gesellschafterversammlung der BSM.
Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPDA übertragen.
§ 5 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regeln u. a. die Höhe der
Festbetragseinlage. Es ist eine Anpassung der Festbetragseinlage auf 4.030.470 € erforderlich. Die variable Einlage (174.400 €) bleibt unverändert.

Die Wirtschaftspläne 2026 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der
Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
|
(wie Dokument)
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950,5 kB
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