Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. August 2025   
    gebilligten Fassung wird festgestellt.

 

2. Die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden
    beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH (BSM).

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein

Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 13 Abs. 1 lit. b) der

Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSM hat dem Wirtschaftsplan 2026 in der in der Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 27. August 2025 zugestimmt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden Gesamterträge in Höhe von 4.447.150 € und

Gesamtaufwendungen in Höhe von 9.075.400 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von

4.628.250 € ergibt.

 

Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe

von 423.380 € wird ein Zuschuss-/Einlagebedarf für die Stadt von 4.204.870 € (davon 4.030.470 € Festbetragseinlage gemäß § 5 Abs. 3, 4 a, 5 des Gesellschaftsvertrages (s. u.) und 174.400 € variable Einlage gemäß § 5 Abs. 4 a, 4 c des Gesellschaftsvertrages) dargestellt. Mittel in Höhe von 4.204.900 € sind im Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Braunschweig für das Wirtschaftsjahr 2026 veranschlagt.

 

 

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 (abzgl. des

Jahresfehlbetrages 2024) rd. 716,3 T€. Sie resultiert aus kumulierten verbliebenen

Einlagebeträgen der Gesellschafterin Stadt Braunschweig aus den vergangenen Jahren.

 

Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden Erträgen und Aufwendungen

geplant:

 

 

Der Wirtschaftsplan 2026 ist bei den Erträgen und Aufwendungen insbesondere geprägt von

den Vorbereitungen für den "Tag der Niedersachsen 2026" (siehe hierzu bspw. die Mitteilung

vom 19. August 2025, DS 25-26352) und den „Internationalen Hansetag“ im Jahr 2027 in

Braunschweig (siehe hierzu bspw. die Vorlage vom 27. März 2024, DS 24-22354).

 

Neben voraussichtlichen Erlösen (Landesförderung, Sponsorengelder und Projekterlöse) hierfür sind in Vorbereitung dieser Anlässe schon jetzt erhöhter Personalbedarf festzustellen sowie Mehraufwendungen bei den einzelnen Positionen des Materialaufwandes.

 

Um transparent zu dokumentieren, dass die Mehrbedarfe nicht aus dem originären

Geschäftsbetrieb heraus entstehen, werden im Wirtschaftsplan die Aufwendungen für die

beiden Projekte bei den Personalaufwendungen und beim Materialaufwand separat

ausgewiesen. Es ist beabsichtigt, für die Jahre nach den beiden Großprojekten die

Aufwendungen wieder zu reduzieren.

 

Insgesamt konnte der Zuschussbedarf aus der Mittelfristplanung gehalten werden, so dass wie oben erwähnt der im Haushalt veranschlagte Zuschussbetrag für das Wirtschaftsjahr 2026 ausreichend ist.

 

Im Vermögensplan 2026 werden lediglich wie in den Vorjahren geringfügige Investitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung u. ä.) im Umfang von 22,0 T€ vor, was der Höhe Abschreibungen entspricht.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2026 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH (HdW) ist der

Wirtschaftsplanung der BSM beigefügt, da ein Teil der Festbetragseinlage der Stadt an die

BSM (165,5 T€, enthalten in obiger Tabelle als Abschreibungen auf Finanzanlagen) an diese

Tochtergesellschaft (rd. 25 % Anteil) als Einlage weitergegeben wird.

 

Der Wirtschaftsplan 2026 der HdW weist unter Berücksichtigung der Einlagen der

Gesellschafter ein Ergebnis von - 1,5 T€ aus. Dieser Restbetrag soll aus der vorhandenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

 

Zu 2.:

Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen gem. § 13 Abs. 1 lit. a) eines Beschlusses

der Gesellschafterversammlung der BSM.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPDA übertragen.

 

§ 5 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regeln u. a. die Höhe der

Festbetragseinlage. Es ist eine Anpassung der Festbetragseinlage auf 4.030.470 € erforderlich. Die variable Einlage (174.400 €) bleibt unverändert.

 

 

Die Wirtschaftspläne 2026 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der

Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 


 

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Anlagen

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