Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26549

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten 1. Nachtrag zur Vereinbarung mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Braunschweig Beteiligungen GmbH abzuschließen.

 

  1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, den Abschluss des als Anlage beigefügten 1. Nachtrags zur Vereinbarung mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Stadt Braunschweig durch die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu beschließen.
     
  2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1. der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,

2. der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig den Abschluss des als Anlage beigefügten 1. Nachtrags zur Vereinbarung mit der Braunschweig Beteiligungen GmbH und der Stadt Braunschweig durch die Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig zu beschließen.

 


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Parteien haben mit Datum vom 7. März 2016 eine Vereinbarung über die Struktur der Ergebnisverwendung beschlossen. Die Vereinbarung hat sich bewährt und den gewünschten angemessenen Ausgleich zwischen den Zielsetzungen der Beteiligten geschaffen. An den grundsätzlichen Zielsetzungen der Parteien hat sich nichts geändert. Dies sind seitens der Niwo die Sicherstellung der erforderlichen Kapitalausstattung und Eigenfinanzierungskraft und seitens der Gesellschafterin BSBG die Sicherstellung einer angemessenen Rendite.

 

Anlass der nachstehenden Änderungen ist der Bedarf der Niwo nach höheren Investitionen in die Bestände, um modernisierungsbedingte Leerstände abzubauen und dem Wohnungsmarkt zuzuführen sowie den Anforderungen der Klimaschutzgesetzgebung Rechnung zu tragen.

 

Um diesem Bedarf gerecht zu werden ist geplant, dass die Niwo in den Wirtschaftsplanungen ab 2026 (mit Prognose 2025) höhere Aufwendungen (wesentlich: Instandhaltungsaufwendungen, Abschreibungsaufwendungen und Zinsaufwendungen) ansetzt und dafür einen geringeren Jahresüberschuss ausweist.

 

Um zeitgleich die Interessen der BSBG zu sichern, sollen die Stufen der bestehenden Vereinbarungen angepasst werden und somit der BSBG eine gesicherte fixe und planbare Ausschüttung in Höhe von jährlich 1,5 Mio. € ermöglicht werden.

 

Nachstehend werden bisherige Inhalte und Vorschlag gegenübergestellt:

 

Mio.€

bisher

Vorschlag

Stufe

Thesaurierung bei Niwo *)

Ausschüttung an BSBG

Thesaurierung bei Niwo **)

Ausschüttung an BSBG

1

bis 1,5 Mio. 

0,5 Mio. 

1,0 Mio. 

bis 1,5 Mio. 

----

1,5 Mio. 

2

ab 1,5 Mio. 

bis 3,0 Mio. 

1,5 Mio. 

------

ab 1,5 Mio.  bis 2,0 Mio. 

100 % des Betrags

--------

3

ab 3 Mio. 

50 % des überschießenden Betrags

50 % des überschießenden Betrags

ab 2 Mio. 

100 % des überschießenden Betrags

--------

 

*) für alle Stufen: Bauerneuerungsrücklage

 

**) für Stufe 2: Gewinnvortrag; für Stufe 3: Bauerneuerungsrücklage

 

Zur Bewertung der Höhe der bisherigen bzw. zu erwartenden Ausschüttungen sind nachstehend die retrospektiven sowie die prospektiven Ausschüttungen bei Planergebnissen von jeweils rd. 3.000 T€ bis 3.300 T€ dargestellt:

 

Retrospektive Darstellung der Jahresüberschüsse (JÜ) und Ausschüttungen:

 

Werte in T€

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

4.184

4.320

4.631

3.582

3.186

3.822

3.535

Ausschüttung an BSBG*)

1.592

1.660

1.816

1.291

1.093

1.411

1.267

 

*) Vereinnahmung 1 Jahr zeitversetzt aufgrund der notwendigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung

 

Hierbei ist zu beachten, dass insbesondere in den Jahren 2018 bis 2021 und 2023 bis 2024 einmalige positive Ergebniseffekte durch Grundstücksgeschäfte sowie die verpflichtende Auflösung hoher Rückstellungen für einzelne Personen erzielt wurden.

 

 

 

 

 

Prospektive Darstellung der JÜ und Ausschüttungen:

 

Stand Wirtschaftsplanung 2025 (auf Basis bisheriger Vereinbarung):

 

Werte in T€

2025 (Plan)

2026

2027

2028

2029

3.162

3.013

3.019

3.008

2.956

Zu erwartende Ausschüttung an BSBG*)

1.081

1.006

1.009

1.004

1.000

 

*) Vereinnahmung 1 Jahr zeitversetzt aufgrund der notwendigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung

 

Unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge wird der zwischen Fachbereich 20, Niwo und BSBG gemeinsam vorgeschlagene Wert einer gesicherten Dividende von jährlich 1,5 Mio. € an die BSBG als ein für alle Vertragsparteien vorteilhafter Kompromiss vorgeschlagen.

 

Stand Wirtschaftsplanung 2026 (auf Basis geänderter Vereinbarung, erstmals anwendbar zum Jahresabschluss 2025):

 

Werte in T€

2025

(Plan)

2025 (Prognose)

2026

2027

2028

2029

3.162

2.765

1.811

1.802

1.753

1.792

Zu erwartende Ausschüttung an BSBG*)

1.500

(anstelle 1.081)

1.500

(anstelle 1.000)

1.500

1.500

1.500

1.500

 

Die Einstellung in ihren Gewinnvortrag ermöglicht der Niwo einen größeren Handlungsspielraum für Investitionen in späteren Jahren, sollte das Ergebnis durch Großmaßnahmen oder unvorhersehbare Ereignisse belastet werden.

 

Ab Stufe 3 wird durch die Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage die EK-Quote stabilisiert, so dass sich diese auch bei der Neuregelung kontinuierlich entwickelt. Gleichzeitig werden Ergebnisse aus möglichen Sondereffekten (bspw. Grundstücksgeschäften oder der Auflösung von Rückstellungen) in der Gesellschaft gesichert.

 

 

31.12.2025

31.12.2026

31.12.2027

31.12.2028

31.12.2029

Eigenkapital (EK)-Quote

EK/ Bilanzsumme

20,3 %

20,5 %

20,8 %

21,0 %

21,3 %

 

Die Werthaltigkeit der Finanzanlage Niwo bei BSBG ist durch den geringeren ausgewiesenen Jahresüberschuss nicht gefährdet.

 

Die hier genannten erhöhten Bestandsinvestitionen führen – im Vergleich zu den Wirtschaftsplänen der Vorjahre – planerisch zu geringeren Jahresüberschüssen.

 

Die Niwo bekräftigt, dass die geänderte Vereinbarung es der Gesellschaft ermöglichen wird, bereits im Wirtschaftsjahr 2026 höhere Bestandsinvestitionen zu planen und durchzuführen.

 

Dies wird sich sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig positiv auf Instandhaltungsaufwendungen, Sollmieten und Erlösschmälerungen auswirken, bei gleichzeitiger anteiliger Beeinflussung von Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Die Investitionen werden insbesondere mit dem Ziel des Abbaus modernisierungsbedingter Leerstände und somit der Zuführung von modernisiertem Wohnraum zum Wohnungsmarkt, aber auch der Umsetzung des Klimapfades getätigt. Mit Fokus auf den letztgenannten Aspekt der energetischen Sanierungen verspricht sich die Gesellschaft auch die fortlaufende Senkung der CO2 Kosten für Mieter und Vermieter. Neben einer Attraktivitätssteigerung werden auch positive wirtschaftliche Effekte erwartet.

 

Hinsichtlich der Laufzeit wird bewusst vorgeschlagen, die laufende Regelung zu belassen, die seit dem 31. Dezember 2019 ein jährliches Kündigungsrecht vorsieht. Eine Kündigung wirkt sich so aus, dass dann die Bestimmungen der bestehenden Vereinbarung vom 7. März 2016 fortbestehen (vgl. Tabelle auf S.1).

 

Der Aufsichtsrat der Niwo hat sich in seiner Sitzung am 26. September 2025 mit dem Thema befasst eine entsprechende Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise