Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25685-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fußgängerüberweg am Rautheimer Kreisel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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07.10.2025
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 6. Mai 2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwiefern das Aufbringen von Fußgängerüberwegen am genannten Ort möglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Demnach ist u. a. ein erhöhter Querungsbedarf an der gegenständlichen Stelle maßgebend.
Die Verwaltung hat zur Überprüfung eines erhöhter Querungsbedarfes am Rautheimer Kreisel, eine Verkehrserhebung an einem Wochentag zur Spitzenstunde, welche zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr vorlag, durchgeführt. Die Erhebung hat ergeben, dass ein erhöhter Querungsbedarf vorliegt.
Da dementsprechend die Voraussetzungen an einen erhöhten Querungsbedarf nach der StVO vorliegen, folgt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates und hat an allen vier Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehres Fußgängerüberwege angeordnet.
Darüber hinaus muss ein FGÜ eine DIN-gerechte Beleuchtung aufweisen, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind. Damit einhergehend sind Tiefbaumaßnahmen inkl. einem Verkehrssicherungsaufwand nötig.
Zudem ist eine bauliche Anpassung, u. a. Ausstattung mit taktilen Elementen, notwendig. Hierbei wird eine mit dem Behindertenbeirat abgestimmte Lösung umgesetzt, ohne umfangreiche tiefbauliche Anpassungen.
Finanzierung
Die Kosten für die Beleuchtung sowie die baulichen Anpassungen belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf rund 45.000 Euro. Die Maßnahme wird über das PSP-Element 4S.660008 finanziert. Die bauliche Umsetzung erfolgt in 2026. Die Kosten für das Aufstellen der Verkehrszeichen und das Aufbringen der Markierungen, nach Beendigung der zuvor genannten Maßnahmen, sind über den Dienstleistungsvertrag mit der Bellis GmbH für straßenrechtliche Maßnahmen abgedeckt.
