Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25685-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 6. Mai 2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwiefern das Aufbringen von Fußngerüberwegen am genannten Ort möglich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Einrichtung von Fußngerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Demnach ist u. a. ein erhöhter Querungsbedarf an der gegenständlichen Stelle maßgebend.

 

Die Verwaltung hat zur Überprüfung eines erhöhter Querungsbedarfes am Rautheimer Kreisel, eine Verkehrserhebung an einem Wochentag zur Spitzenstunde, welche zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr vorlag, durchgeführt. Die Erhebung hat ergeben, dass ein erhöhter Querungsbedarf vorliegt.

 

Da dementsprechend die Voraussetzungen an einen erhöhten Querungsbedarf nach der StVO vorliegen, folgt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates und hat an allen vier Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehres Fußngerüberwege angeordnet.

 

Darüber hinaus muss ein FGÜ eine DIN-gerechte Beleuchtung aufweisen, damit Fußnger auch bei Dunkelheit auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind. Damit einhergehend sind Tiefbaumaßnahmen inkl. einem Verkehrssicherungsaufwand nötig.

 

Zudem ist eine bauliche Anpassung, u. a. Ausstattung mit taktilen Elementen, notwendig. Hierbei wird eine mit dem Behindertenbeirat abgestimmte Lösung umgesetzt, ohne umfangreiche tiefbauliche Anpassungen.


Finanzierung

 

Die Kosten für die Beleuchtung sowie die baulichen Anpassungen belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf rund 45.000 Euro. Die Maßnahme wird über das PSP-Element 4S.660008 finanziert. Die bauliche Umsetzung erfolgt in 2026. Die Kosten für das Aufstellen der Verkehrszeichen und das Aufbringen der Markierungen, nach Beendigung der zuvor genannten Maßnahmen, sind über den Dienstleistungsvertrag mit der Bellis GmbH für straßenrechtliche Maßnahmen abgedeckt.

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