Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26558
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaftskonzept 2026-2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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10.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 NAbfG.
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden bzw. ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. In § 5 Abs. 2 NAbfG wird festgelegt, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange (TöB) von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können, zu beteiligen sind. Abfallwirtschaftskonzepte sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 NAbfG
regelmäßig fortzuschreiben.
Inhalt:
Die vorliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes wurde von der Stadt unter Einbindung der ALBA Braunschweig GmbH als beauftragtem Dritten und eines Beraters (GAVIA) hinsichtlich der Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Ziele sowie unter Einbeziehung der Politik erarbeitet. Das Konzept stellt die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in der Stadt Braunschweig, den Stand der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus der letzten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes sowie die Ziele und Maßnahmen für den Betrachtungszeitraum 2026 bis 2030 dar.
Organisation der Abfallwirtschaft
Die Stadt übernimmt die strategische Verantwortung für die langfristige Planung mit der Weiterentwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft in ihrem Wirkungsbereich. Die Aufgaben der Abfallwirtschaft werden in Braunschweig weitgehend von beauftragten Dritten erbracht. Die Aufgaben der Abfallsammlung, -verwertung und -entsorgung obliegen überwiegend der ALBA Braunschweig GmbH. Die thermische Restabfallbehandlung erfolgt durch die EEW Energy from Waste GmbH.
Abfallwirtschaftliche Entwicklung in Braunschweig
Die Handlungsschwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Abfallbewirtschaftung in Braunschweig bilden die Abfallvermeidung sowie die richtige Abfalltrennung mit einer Sensibilisierung der Bevölkerung und Anpassung an den demographischen Wandel. Diese Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit werden u. a. durch die Teilnahme an der Europäischen Woche der Abfallvermeidung, der Aktion „Stadtputz“, der derzeit laufenden Bioabfallkampagne sowie weiteren Aktionen umgesetzt.
Die Gesamt-Siedlungsabfallmengen sind in den letzten Jahren leicht gesunken und lagen 2023 bei ca. 420 kg/E*a. Auch die Restabfall- und Sperrmüllmengen zur thermischen Verwertung weisen einen leicht sinkenden Trend auf. Die Sammelmengen von Bio- und Grünabfällen sowie Elektroaltgeräten sind seit 2018 relativ stabil mit Ausnahme höherer Sammelmengen in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Wertstoffsammelmengen (LVP/sNVP, PPK, Glas und Textilien) sind leicht rückläufig, was vor allem auf eine Abnahme der separat erfassten PPK-Mengen zurückzuführen ist. Die separat gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle inklusive Batterien liegen mit ca. 0,4 kg/E*a im Jahr 2023 weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.
Die Gebühren sind weitgehend stabil, das derzeitige lineare Gebührenmodell hat sich bewährt.
Die abfallwirtschaftlichen Anlagen (Grünabfallkompostierung, Sperrmüllvorschaltanlage und Kleinanliefererbereich) sind größtenteils ausreichend dimensioniert und in einem guten Zustand. Lediglich die Bioabfallvergärungsanlage (kontinuierliches Trockenvergärungs-verfahren für maximal 20.000 t Bioabfall pro Jahr) in Watenbüttel ist mittlerweile ca. 27 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. Durch einen Neubau soll die in die Jahre gekommene und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Anlage ersetzt werden. Die neue diskontinuierliche Trockenvergärungsanlage ist für 30.000 t Bioabfall pro Jahr ausgelegt. Der Zustand und die Funktionsfähigkeit der Restabfallumschlaganlage sind zukünftig zu prüfen und bewerten.
Zielerreichung bis 2025
Die Umsetzung der in der Fortschreibung des AWIKO im Jahr 2020/2021 entwickelten Ziele und Handlungsfelder werden in den Kapiteln 6 und 7 des zu beschließenden AWIKO ausführlich dargestellt sowie in einer tabellarischen Zusammenstellung im Anhang I zusammengefasst. Ein Großteil der Maßnahmen wurde erfolgreich umgesetzt.
Ein Schwerpunkt lag in der Durchführung einer Restabfallanalyse (Zusammensetzung des Haus- und Geschäftsabfalls aus Sammlung) für die Stadt Braunschweig im Jahr 2024. Insbesondere die noch im Restabfall enthaltene Organik von ca. 33,9 Gew.-% soll weiter reduziert und in die Bioabfalltonne umgelenkt werden. Auch bei den trockenen Wertstoffen (Glasverpackungen, LVP und sNVP, Textilien sowie insbesondere verwertbare PPK) wird eine verstärkte Umlenkung dieser Materialien in die separaten Sammelsysteme angestrebt.
Praxisversuche zur Restabfallbehandlung wurden bislang nicht durchgeführt, da zunächst die Ergebnisse der Restabfallanalyse ausgewertet werden mussten. Mit dem Fokus auf einer Vorabtrennung von Wertstoffen und damit einer Erhöhung der Recyclingquote und Reduzierung der Restabfallmenge wird die Prüfung der Errichtung einer Restabfallvorbehandlungsanlage in das AWIKO für die Jahre 2026 bis 2030 aufgenommen.
Zielentwicklung bis 2030
Die Zielentwicklung bis 2030 mit den dazugehörigen Maßnahmen wurde mit Unterstützung eines externen Gutachters (GAVIA, Berlin) und unter Einbeziehung der Politik erarbeitet. Dazu fand am 27.03.2025 ein Workshop mit Vertretern der Politik zur Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Ziele statt.
Die Schwerpunkte der abfallwirtschaftlichen Ziele der Stadt Braunschweig für die Jahre 2026 bis 2030 liegen auf der Reduzierung der Restabfallmenge und der Erhöhung der Recyclingquote sowie in der Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung. Damit soll insbesondere die Umsetzung des gemäß § 14 KrWG festgesetzten Recyclingziels von 65 Gew.-% für Siedlungsabfälle in Deutschland ab dem Jahr 2035 angestrebt werden.
Die Umsetzbarkeit sämtlicher dargestellten Ziele und Maßnahmen wird auf Basis des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes zunächst geprüft. Im Anschluss werden die zielführenden und realisierbaren Maßnahmen und Ziele final abgeleitet und erarbeitet. Dabei wird ein erwartbarer Zielbeitrag zu Erreichung des Recyclingziels von 65 % der Siedlungsabfälle ab dem Jahr 2035 ebenso dargestellt wie der zu erwartende Aufwand für diese Maßnahmen. Zudem werden die Auswirkungen auf die Gebühren geprüft und bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigt.
In Bezug auf die Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung soll die Zusammenarbeit der Stadt mit der ALBA Braunschweig GmbH im Rahmen des aktuellen Vertrages fortgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen sind prioritär in den kommenden zwei Jahren (2026 und 2027) zu untersuchen, um eine spätere Umsetzung vorbereiten zu können:
- Prüfung der Errichtung einer Restabfallvorbehandlungsanlage in Watenbüttel.
- Überprüfung der Restabfallumschlaganlage auf zukünftige Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit.
- Prüfung der Einrichtung eines Pflichtbioabfallbehälters für das gesamte Stadtgebiet.
- Prüfung der Errichtung zusätzlicher Annahmestellen oder eines zusätzlichen Wertstoffhofes.
- Überprüfung der Erhöhung des Anschlussgrades der blauen Tonnen (Abfallbehälter für PPK) mit einer möglichen (kommunalen) Pflichttonne.
- Überprüfung einer möglichen Erhöhung der Abfuhrfrequenz der sonst nur vierwöchentlich geleerten Wertstofftonne auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus, damit dies ggf. mit den Dualen Systemen verhandelt und vereinbart werden kann.
Träger öffentlicher Belange-Beteiligung und Öffentliche Auslegung
Nach Durchführung des Workshops im März 2025 wurden den Vertretern der Politik die Ergebnisse des Workshops im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 13.05.2025 vorgestellt. Fragen und Anregungen seitens der Politik wurden im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes berücksichtigt. Dieser wurde den Gremienmitgliedern im Juni 2025 zur Verfügung gestellt.
Nach der Beschlussfassung im VA am 24.06.2025 wurde das Abfallwirtschaftskonzept am 03.07.2025 an die Träger öffentlicher Belange (z. B. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Umlandkommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Umweltverbände) per Mail versendet und vom 14.08. bis 27.08.2025 für die Dauer von zwei Wochen öffentlich im Rathaus sowie digital im Internet ausgelegt, um den Interessierten ausreichend Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Vorbringen von Bedenken und Anregungen zu geben.
Aus der Beteiligung der TöB und der öffentlichen Auslegung sind im Wesentlichen drei Anregungen eingegangen (Stadt Salzgitter, BUND und eine Privatperson). Die Stadt Salzgitter hat lediglich formale Anmerkungen zum AWIKO eingereicht, welche in der finalen Version des Abfallwirtschaftskonzeptes (inklusive eigener formaler Änderungen) berücksichtigt wurden. Auf die zwei weiteren Stellungnahmen / Anregungen wurde schriftlich geantwortet und jeweils die Möglichkeit zu einem Erörterungstermin angeboten. Der BUND sowie die Privatperson haben dieses Angebot nicht wahrgenommen.
Ein großer Teil der Anregungen war bereits Inhalt des AWIKO-Entwurfs. Eine kleine Ergänzung aus der Stellungnahme des BUND (Erwerb eines Müllabzeichens in Schulen) wurde in die finale Version eingearbeitet (siehe Kapitel 8.1, „Auch gezielte Schulungen und Wettbewerbe in Schulen zum Thema Abfallvermeidung und Mülltrennung (z.B. durch den Erwerb eines Müllabzeichens im Sachunterricht oder in weiterführenden Schulen in Gesellschaftskunde-Fächern) könnten das Bewusstsein der Abfallwege verbessern.)“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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