Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26290-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittagsverpflegung in Braunschweig - Qualitätsstandards und Teilhabe in allen Betreuungsformen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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25.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2025 (DS 25-26290) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
In den städtischen Kindertagesstätten wird das Mittagessen nach dem Prinzip der Misch-küche zubereitet. Tiefgekühlte Speisen, wie Fleisch-, Fisch- oder vegetarische Gerichte, werden durch frisch zubereitete Beilagen (Kartoffeln, Nudeln etc.), Salate oder Rohkost und Nachspeisen ergänzt. Teilweise werden komplette Gerichte, wie z. B. Eintöpfe, frisch hergestellt. Die tiefgekühlten, kindgerechten Speisen werden von zertifizierten Tiefkühlkost-Anbietern geliefert.
Bei der Speiseplangestaltung orientieren sich die städtischen Kindertagesstätten an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Bereits seit 2023 orientieren sich die Kitas bei der Mittagessensplanung an einer nachhaltigen Speiseplancheckliste, die einen überwiegend vegetarischen Speiseplan mit einem hohen Bio-Anteil vorsieht.
Zu Frage 2:
Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen unterliegen der Trägerautonomie und können somit frei über die Gestaltung der Verpflegung entscheiden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung keine detaillierten Informationen (s. auch DS 23-21160-01). Selbiges gilt für die selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen.
Erfahrungsgemäß gibt es je nach Träger bzw. Betreuungsform und Ausstattung sowie Altersstufe der betreuten Kinder unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung einer kindgerechten Verpflegung. Angaben zur Verpflegung sind in der Regel im Konzept der Kindertagespflegeperson bzw. Kindertagesstätten verankert.
Für eine gesunde Verpflegung und für die pädagogische Umsetzung des Bildungsauftrags gesunde Ernährung stehen den Kitas verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie z. B. die Lieferung von Milch durch das EU-Schulprogramm https://www.schulprogramm.niedersachsen.de/teilnehmende-bildungseinrichtungen/, an dem sich mehrere Kindertagesstätten aus dem Stadtgebiet beteiligen.
Ein bundesweites Angebot ist das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ). Das NQZ wurde 2016 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Ansprechpartner auf Bundesebene eingerichtet. Seine zentrale Aufgabe ist die Koordination und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Initiativen rund um gutes Essen in Kindertagesbetreuung und Schule auf Bundesebene. Zu den Angeboten des NQZ zählen verschiedene E-Learning-Kurse, die sich mit praxistauglich aufbereiteten Fachthemen an verantwortliche Akteure der Kita- und Schulverpflegung richten. Weitere Informationen zum NQZ sind unter nachstehendem externen Link erhältlich: https://www.nqz.de/
Zudem gibt es die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung in Niederachsen: https://www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de/mittagsverpflegung
Die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung, eine Stelle der Verbraucherzentrale Niedersachsen, ist eine fachkompetente, anbieterunabhängige Anlaufstelle zu Fragen der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen. Das Serviceangebot ist kostenfrei und möchte den Wissenstransfer hin zu den Einrichtungen fördern, um in Niedersachsen flächendeckend eine entsprechend altersgerechte und gleichzeitig ressourcenschonende Verpflegung zu etablieren – damit allen Kindern optimale Chancen geboten werden, gesund aufzuwachsen. Es stehen u. a. Informationen zu DGE-Qualitätsstandards, rechtlichen Rahmenbedingungen und beispielhaft Anforderungen an einen Wochenspeiseplan zur Verfügung.
Das Angebot der Vernetzungsstelle und des NQZ richtet sich an Kindertagesstätten bzw. Träger und Kindertagespflege.
Im Rahmen von BuT-Leistungen können die Kosten für das Mittagessen in der Kita und Kindertagespflege zu 100 % erstattet werden.
Im Übrigen können nach Prüfung des individuellen Einzelfalls und in besonderen Notlagen die Kosten für die Mittagsverpflegung ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens durch die Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe übernommen werden, um eine Gefährdung des Kindeswohls zu begegnen.
Somit wird im Kita-Alltag sowohl in den städtischen Einrichtungen als auch – soweit hier bekannt – in den Einrichtungen der freien Träger in der Regel sichergestellt, dass alle Kinder während der Betreuungszeit eine ausreichende Verpflegung erhalten.
