Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-26579
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsteuer B in Kleingartenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Beantwortung
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09.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach der doppelten Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B und einer Umstellung des Veranlagungsverfahrens auf ein Flächen-Lage-Modell gibt es weiter Unruhe um dieses Thema; mögliche Klagen gegen deutlich erhöhte Ansätze waren nie auszuschließen.
Nach welchen Grundsätzen werden Gebäude auf privaten Kleingarten-Grundstücken für die Steuerfestsetzung berücksichtigt?
Wie werden größere, theoretisch für Wohnzwecke geeignete Gebäude bewertet, wenn sie in einem Außenbereich bzw. ohne Baugenehmigung errichtet wurden?
Hat eine technische/rechtliche Unbewohnbarkeit einen mindernden Einfluss auf die steuerliche Einstufung von ansonsten als Wohnbebauung anerkannten Bauwerken?
