Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26579

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach der doppelten Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B und einer Umstellung des Veranlagungsverfahrens auf ein Flächen-Lage-Modell gibt es weiter Unruhe um dieses Thema; mögliche Klagen gegen deutlich erhöhte Ansätze waren nie auszuschließen.

 

Nach welchen Grundsätzen werden Gebäude auf privaten Kleingarten-Grundstücken für die Steuerfestsetzung berücksichtigt?

 

Wie werden größere, theoretisch für Wohnzwecke geeignete Gebäude bewertet, wenn sie in einem Außenbereich bzw. ohne Baugenehmigung errichtet wurden?

 

Hat eine technische/rechtliche Unbewohnbarkeit einen mindernden Einfluss auf die steuerliche Einstufung von ansonsten als Wohnbebauung anerkannten Bauwerken? 

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Erläuterungen und Hinweise