Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26472
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Parkregelungen um den TU Hauptcampus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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08.10.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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10.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne der Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Änderung der Parkregelung um eine Planung, die eine über die Grenzen der Stadtbezirke hinausgehende Funktion besitzt, für die der AMTA beschlusszuständig ist.
Anlass
Die TU Braunschweig hat angekündigt, die privaten Parkplätze um den Hauptcampus bis zum Jahresende 2025 zu bewirtschaften, so dass diese nur noch Studierenden und Mitarbeitenden gegen ein Entgelt zur Verfügung stehen. Auswirkungen auf den Parkdruck im Gebiet um den Campus sind zu erwarten. Auch Anfragen der Bewohner diesbezüglich liegen der Verwaltung vor. Die Verwaltung hat daher eine Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkregelung geprüft, um den Parkraum in den Bereichen mit Wohnbebauung vorrangig den Anwohnenden zur Verfügung zu stellen.
Neuerung der Parkregelungen
Aktuell sind einzelne Bereiche mit Bewohnerparkplätzen der Parkzone 331 im Quartier vorhanden. Eine quartiersweite Ausweitung dieser Regelung ist vorgesehen. In Bereichen mit flächendeckendem Bewohnerparken hat sich in Braunschweig das „Mischprinzip“ bewährt, bei dem das Parken mit Parkscheibe tagsüber (8-18 Uhr) bis zu drei Stunden auch für alle anderen zulässig ist. So können Besucher, Dienstleister oder Kunden tagsüber weiterhin die Parkplätze nutzen. Die Höchstparkdauer von drei Stunden führt zu einem höheren Umschlag auf den Parkplätzen und somit zu besseren Chancen, einen freien Parkplatz zu finden, insbesondere für die Bewohner. Unbewirtschaftete Parkplätze, auf denen für unbegrenzte Zeit geparkt werden kann, stehen weiterhin zur Verfügung.
Zusätzlich werden der Wendentorwall sowie der Fallersleber-Tor-Wall für das Parken mit dem Bewohnerparkausweis 331 bzw. 330B („Überlappungszone“) freigegeben, um den Bewohnern am Rand der jeweiligen Parkzone weiteren Parkraum in Wohnortnähe verfügbar zu machen.
Im Zuge der Neuerung der Bewohnerparkregelung ist eine Neuaufteilung der Parkzone 331 notwendig, um den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der maximalen Ausdehnung von Bewohnerparkzonen zu entsprechen. Die Parkzone 331 umfasst aktuell den gesamten ehemaligen Stadtbezirk 331. Zukünftig wird die Parkzone in sieben einzelne Zonen (330A, B, C, D, E, G, H) aufgeteilt. Bei direkt aneinander angrenzenden Parkzonen stehen auch die direkt angrenzenden Straßen der benachbarten Parkzone beiden Parkausweisgebieten zur Verfügung (Überlappungszonen). Die Parkzone 331 wird zum 01.12.2025 auslaufen. Die Parkausweise der Zone 331 behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum (max. zwei Jahre). Danach können nur noch Parkausweise der entsprechenden neuen Zone beantragt werden. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst.
Umsetzung
Aktuell liegt der Verwaltung noch kein genauer Zeitplan der TU zur Bewirtschaftung der TU-Parkplätze vor, da bezüglich der Umsetzung seitens der TU noch Gespräche geführt werden. Als Zeithorizont wurde der Dezember 2025 genannt. Die Verwaltung sieht daher vor, die Beschilderung für die neue Parkregelung im öffentlichen Bereich beginnend ab Mitte November (17.11.2025) zu installieren und bis Anfang Dezember abzuschließen.
Die Bewohner werden mit ca. vier Wochen Vorlauf über die Änderung per Wurfsendung informiert und können daraufhin einen Parkausweis beantragen.
Die Auslastung sowie die Nachfrage nach den verschiedenen Parkplätzen im Gebiet werden von der Verwaltung beobachtet. Eine bedarfsorientierte Anpassung der Anzahl der Kurzzeit-, Bewohner- und freien Parkplätze ist möglich und geplant. Der Anteil an Bewohnerparkplätzen darf 75 % aller Parkplätze im Gebiet jedoch nicht überschreiten.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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716,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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87 kB
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