Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26490-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewässerpflege auf der Oker / Ruder-Klub Normannia
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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30.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 17.09.2025 hat die Verwaltung der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zur Beantwortung übermittelt. In ihrer Stellungnahme teilt die SE|BS folgendes mit:
Zu 1:
Es gibt dort und auch sonst im weiteren Verlauf der Oker keinen statischen Rhythmus für den Einsatz des Mähbootes. Die Unterhaltung dient im Wesentlichen der Sicherstellung des schadlosen Abflusses (Hochwasserschutz) und dem Erhalt des gewässerökologischen Gleichgewichts. Der Einsatz des Mähbootes beschränkt sich dabei in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde auf wenige Mähbootbreiten in der Mitte des Gewässers. Erfahrungsgemäß erfolgt dies im Bereich der Haltung Ölper meist im Hoch- bzw. Spätsommer. In Anbetracht der Bedeutung dieses Abschnittes für den Rudersport wird die Mähbreite dort äußerst großzügig ausgelegt. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Gewässerunterhaltung ist dort ein Einsatz des Mähbootes in der 39. Kalenderwoche erfolgt.
Zu 2.:
Die SE|BS steht grundsätzlich für einen direkten und hilfsbereiten Kontakt zur Verfügung. So ist das in der Vergangenheit auch geschehen. Die Kontaktdaten sind bekannt. Der Ruder-Klub Normannia wird beispielsweise auch in der Verteilerliste für etwaige Okerabsenkungen oder sonstige die Gewässernutzung betreffende Ereignisse geführt.
Zu 3.:
Im Rahmen der in der 39. Kalenderwoche erfolgten Gewässerunterhaltung konnten keine Abflusshindernisse im Bereich der Brücke am Ring festgestellt werden, die Befahrung mit dem Mähboot war möglich. Die SE|BS bittet um einen Hinweis zur genaueren Lokalisierung des als nicht passierbar wahrgenommenen Bereichs, um diesen konkret in Augenschein nehmen zu können.
Es wurde und wird geprüft, inwiefern eine andere städtische Liegenschaft geeignet wäre, dort ein Ruderbecken zu installieren. Diese Prüfung verlief bisher negativ. Des Weiteren wird auf die Mitteilung DS 25-25516 vom 30.05.25 verwiesen.
