Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26239-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegeverbindung zwischen "Zum Wiesengrund" und "Ölper Mühle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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29.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 21.08.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbindungsweg in der ursprünglichen Breite nutzbar zu machen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Niedersächsische Straßengesetz verpflichtet die Gemeinden u.a. zur Straßenreinigung. Die Stadt Braunschweig hat in ihrer Straßenreinigungsverordnung die Art und den Umfang konkretisiert, u. a. die Beseitigung von Wildkräutern.
Der Verbindungsweg zwischen den Straßen „Zum Wiesengrund“ und „Ölper Mühle“ ist gemäß der Straßenreinigungsverordnung der Reinigungsklasse 4 zugeordnet. Die Straßenreinigung, einschließlich der Beseitigung von Wildkräutern, ist daher den Anliegern übertragen.
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung Wildkraut ausschließlich auf Flächen beseitigen, auf denen die Stadt selbst gem. Straßenreinigungsverordnung für die Wildkrautbeseitigung zuständig ist.
Das Wildkraut stellt jedes Jahr eine kontinuierliche Herausforderung dar. Dabei geht es neben dem optischen Aspekt insbesondere um die Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht.
Deshalb wird die Verwaltung ALBA GmbH bitten, die Anlieger auf ihre Reinigungspflicht hinzuweisen und die ordnungsgemäße Ausführung zu überprüfen.
