Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26223-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

Die Verwaltung nimmt die Problematik mit den hohen Gänsepopulationen und der damit verbundenen Verschmutzung von Grünanlagen sehr ernst. Die zunehmende Präsenz von Graugänsen in Siedlungsbereichen resultiert aus einer Verlagerung der Bestände aus dem Umland. Als Kulturfolger passen sie sich gut an die von Menschen geschaffenen Lebensbedingungen der Städte an. Daher stellen die Grünanlagen r Graugänse mittlerweile einen ebenso typischen Lebensraum wie die freie Landschaft dar. Aufgrund der ständigen Verfügbarkeit von Futter (z. B. Fütterung von Wasservögeln) haben sich die Tiere ihre Nist- und Ruhestätten in der Nähe des Menschen eingerichtet. Die Art hat sich nach den starken Verfolgungen im 19. Jahrhundert deutschlandweit deutlich erholt, genaue Bestandszahlen für Braunschweig liegen jedoch nicht vor.

Bei sämtlichen einheimischen Vogelarten, auch der Graugans (Anser anser), handelt es sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten um eine besonders geschützte Tierart. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des BNatSchG vom 29. Juli 2009 ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut- oder Zufluchtsstätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Weiterhin ist es verboten, europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Diese Art unterliegt zudem dem Jagdrecht, eine aktive Bejagung in befriedeten Bezirken wie dem Heidbergsee ist allerdings nur in extremen Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung möglich. Der Erfolg einer Bejagung ist darüber hinaus keineswegs gesichert, da die Zahl der geeigneten Brutplätze einen limitierenden Faktor darstellt. Beim Ausfall von einzelnen Individuen werden diese Brutplätze durch Tiere aus dem Umland besetzt, so dass weiterhin eine Reproduktion stattfindet.

Aktuell sind die Jungtiere bei den Graugänsen, die in Größe und Aussehen aber fast nicht mehr von den Elterntieren zu unterscheiden sind. Dadurch wird der Eindruck einer wachsenden Population verstärkt. Maßnahmen zur Vergrämung der Gänse (z. B. der Einsatz von optischen oder akustischen Mitteln, Zäune, Schwimmketten) sind in den wenigsten Fällen erfolgreich und verlagern das Problem meist nur in andere Bereiche im Stadtgebiet.

Forschungsprojekte auf diesem Gebiet werden kontinuierlich mit großem Interesse verfolgt und geprüft. Bisher existiert jedoch noch keine Technik, welche dauerhaft Wirkung erzielt und mit den Belangen des Artenschutzes konform geht.

Aktuell werden die Erfahrungen anderer Städte und Kommunen bzgl. des Themas Gänsemanagement über angepasste Grünflächenpflege ausgewertet. Es gibt Hinweise, dass durch eine veränderte Pflege der Grünfläche die vermehrte Ansiedlung verringert werden kann. Die Gänse bevorzugen eine freie Sicht auf Gewässer als Fluchtmöglichkeit. Wenn diese durch Bewuchs verringert wird, nnte das einer reduzierte Nutzung der davor liegenden Grünflächen zur Folge haben. Eine vollständige Entfernung der Art aus unseren Park- und Grünanlagenanlagen wird auch in Zukunft nicht möglich sein.



 

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