Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachstand des Baugebiets „An der Schölke“

 

1. Urteil und Begründung zur Normenkontrolle Bebauungsplan AP 23 liegen vor

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat am 01.09.2025 den Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan "An der Schölke-Neu", HO 54, nach Anhörung abgelehnt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

 

Das OVG hat die zahlreichen gerügten Mängel der Normenkontrolle hinsichtlich der Verfahrensdurchführung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, zu den Inhalten und in der Abwägung im Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Braunschweig im Einzelnen entkräftet. Fachliche oder verfahrenstechnische Mängel wurden nicht erkannt.

 

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Urteilsbegründung Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden.

 

2. GGB übernimmt das Baugebiet

Das Plangebiet wurde zwischenzeitlich durch die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (GGB) von dem Investor übernommen. Damit tritt die GGB kurzfristig in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Städtebaulichen Vertrages ein.

 

Nachdem die rechtliche Situation geklärt ist, wird die Erschließungsplanung weitergeführt. Ein genauer Zeitpunkt für den Erschließungsbeginn kann noch nicht benannt werden.

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