Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Abschluss eines befristeten Mietvertrages mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG, wonach der VA über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht die Vertretung, der Stadtbezirksrat, der Ortsrat oder der Betriebsausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, beschließt.

 

Der Schützenverein Waggum von 1954 e.V. hat bereits vor geraumer Zeit sein Interesse gegenüber der Fachverwaltung bekundet, die Bogenschießsparte weiter ausbauen zu wollen und eine entsprechende Bogenschießanlage zu betreiben. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, die an das vom Schützenverein genutzte Gelände angrenzen, wurden Überlegungen angestellt eine Fläche der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu nutzen. Die GmbH steht einem befristeten Mietvertrag mit der Stadt positiv gegenüber. Eine direkte Anmietung durch den Verein wird seitens der GmbH derzeit nicht befürwortet.

 

In der Mitteilung mit der DS-Nr. 25-25663 vom 16.05.2025 hat die Verwaltung bereits über die mögliche Maßnahme berichtet. Unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt prognostizierten Kosten stand die Verwaltung dem Vorhaben zum damaligen Zeitpunkt zurückhaltend gegenüber.

 

Der Verein hat in der Zwischenzeit seine Bemühungen zur Umsetzung der Maßnahme in weiteren Gesprächen mit den beteiligten Vertragspartnerinnen fortgesetzt. Nach intensivem Austausch hat der Verein nunmehr der Verwaltung zugesichert, dass gemäß vorliegendem Gutachten mit Ausnahme eines Erdwalls sämtliche notwendigen baulichen Maßnahmen, die zum Betrieb der Bogenschießanlage erforderlich sind, von Seiten des Vereins übernommen und erstellt werden. Dies schließt auch einen ggf. erforderlichen Rückbau mit ein.

 

Die notwendigen Arbeiten zur Errichtung eines Pfeilfangs (Erdwall), der einzigen Maßnahme welche nicht der Verein eigenverantwortlich durchführen ist, plant die Verwaltung kostenneutral mit aus anderen Baumaßnahmen anfallendem Bodenaushub, der im Rahmen der Baumaßnahmen schon berücksichtigt ist, durchführen. Zur Deckung der darüber hinaus anfallenden Baukosten hat der Verein zwischenzeitlich ebenso zahlreiche Anstrengungen unternommen, so dass der Stadt hier keine Kosten entstehen.

 

Zur Deckung der Mietkosten wurde mit dem Verein ebenso vereinbart, dass auch Bogenschießende anderer Vereine die Anlage nutzen können.

 

Durch diese Maßnahme wird der Bogenschießsport im nördlichen Stadtgebiet in besonderem Maße gefördert. Unter den vorgenannten Voraussetzungen bzw. den gegebenen Zusagen seitens des Vereins wird die Maßnahme als sportfachlich sinnvoll eingeschätzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, einen befristeten Mietvertrag mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abzuschließen und die Fläche anschließend an den örtlichen Schützenverein SV Waggum von 1954 e.V. zu den oben genannten Bedingungen unterzuvermieten.

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2025/2026 zur Verfügung. 

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Anlagen

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