Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26404-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Verkehrssituation in der "Neuen Nordstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT VII - Finanz- und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.10.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 28. August 2025 wird in Abstimmung zwischen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH als Erschließungsträgerin und der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Abwicklung der Bauarbeiten und die damit zusammenhängende Verkehrsregelung wird zwischen der Verwaltung der Stadt Braunschwieg und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH regelmäßig abgestimmt. Ziel dieser Abstimmung ist eine jederzeitige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke zu gewährleisten. Eine Ausnahme bilden bautechnisch notwendige Situationen (z.B. Einbau von Asphaltschichten), die auch Ursache der beklagten Sperrzeiten Anfang September gewesen sind. Diese Vollsperrungen konnten inzwischen aufgehoben werden, so dass die grundsätzliche Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke und auch der Tiefgaragen wieder gegeben ist.
Zu Frage 1:
Nach Aufhebung der Sperrungen ist die Erreichbarkeit der Tiefgaragen in der Straße am Nordpark wieder dauerhaft gegeben. Beim noch nicht terminierten Endausbau dieser Straße können sich erneut Einschränkungen ergeben.
Zu Frage 2:
Für das Baugebiet „Nördliches Ringgebiet“ sieht die städtische Verkehrsplanung Straßen, die in beiden Richtungen befahrbar sind, vor. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Straßen können jedoch Einbahnstraßenregelungen temporär baubedingt notwendig werden, stellen aber grundsätzlich die Ausnahme dar. Die ausreichende Passierbarkeit der Straßen stellt die Nibelungen-Wohnbau-GmbH als Erschließungsträgerin jederzeit sicher.
Zu Frage 3:
Für den Ausnahmefall der Nichterreichbarkeit der Tiefgaragen besteht kein Ersatzparkplatz-Konzept. Im öffentlichen Straßenraum sind Parkmöglichkeiten vorhanden.
