Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26472-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Parkregelungen um den TU Hauptcampus Änderungsantrag zur Vorlage 25-26472
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.10.2025
|
Beschlussvorschlag
Die in Anlage 1 beschriebene Parkraumbewirtschaftung wird wie folgt angepasst:
Entlang der bestehenden Fahrradstraßen im Umfeld des TU Campus soll eine Parkraumbewirtschaftung in Form von Bewohnerparken ohne Mischprinzip umgesetzt werden. Zusätzlich soll die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Mischprinzip oder Kurzzeitparkflächen unmittelbar vor Geschäften den Einzelhandel unterstützen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die in Anlage 1 der Ursprungsvorlage farblich markierten Straßen rund um den Hauptcampus der TU Braunschweig sind durchweg als Fahrradstraßen ausgewiesen. Ziel dieser Ausweisung ist es, den Radverkehr im Bereich des Universitätsviertels zu priorisieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltverbund zu stärken. Eine übermäßige Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums durch parkende Fahrzeuge steht diesem Ziel entgegen und beeinträchtigt sowohl die Übersichtlichkeit als auch die Nutzbarkeit der Fahrradstraßen.
Die geplante Parkraumbewirtschaftung verwirklicht diese Ziele nicht ausreichend: Einerseits erfasst sie nur einen Teil der Fahrradstraßen, andererseits sieht sie temporäre Ausnahmen für ortsfremden Parkverkehr vor. Daher soll entlang der bestehenden Fahrradstraßen im Umfeld des TU-Campus ausschließlich Bewohnerparken eingeführt werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, den Parksuchverkehr zu reduzieren und alle Fahrradstraßen von dauerhaft abgestellten ortsfremden Fahrzeugen freizuhalten. Gleichzeitig wird damit der verkehrspolitische Fokus auf den Radverkehr gestärkt.
Zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung für den lokalen Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe sollen Bewohnerparkplätze im Mischprinzip oder Kurzzeitparkplätze lediglich in unmittelbarer Nähe von Geschäften vorgesehen werden. Diese ermöglichen eine gezielte Nutzung des Parkraums für Kundinnen und Kunden, ohne den Vorrang der Anwohnenden zu beeinträchtigen.
Insgesamt leistet die vorgeschlagene Anpassung der Parkraumbewirtschaftung einen Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen, verkehrsberuhigten und fahrradfreundlichen Innenstadt und unterstützt die im MEP 2035+ beschriebenen Ziele.
