Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26618
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Ds. 25-26380: Schnellere Öffnung des Bahnübergangs Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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10.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Beschlussvorschlag
Neu: 1. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird durch diesen Beschluss verpflichtet, sich bei der DB InfraGo AG und ggf. weiteren zuständigen Stellen für eine zeitliche Verkürzung der Schließung des Bahnübergangs Grünewaldstraße einzusetzen. Nach den notwendigen Umbaumaßnahmen sollte der Übergang umgehend von der Deutschen Bahn wieder zur Querung freigegeben werden.
2. Bis zur Fertigstellung der digitalen Schrankensteuerung soll die Sicherung des Bahnübergangs über eine mobile Schrankenanlage ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, die für den Umbau des Bahnübergangs verantwortliche Person der DB InfraGo AG zur Erläuterung der Zeitschiene in den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben einzuladen. Sollte ein Erscheinen des/der Sachverständigen im Ausschuss nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, die Erläuterung des Zeitrahmens aktiv schriftlich bei der DB InfraGo AG zu erfragen und die Ratsmitglieder anschließend umgehend über die Antwort der Bahn zu informieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 4. August 2025 ist der BÜ Grünewaldstraße geschlossen, laut Aussage der DB InfraGo AG in der Braunschweiger Zeitung vom 16. Juli 2025 soll dies für 5 Jahre sein. Die Grünewaldstraße ist an der Kreuzung des Schienenweges zwischen Braunschweig und Gifhorn eine dem Gemeingebrauch gewidmete Verkehrsfläche.
Wie der Stadtverwaltung bekannt ist, "besteht ein Recht auf Ausübung des Gemeingebrauchs, [....] um die Benutzung einer gewidmeten Straße zu erstreiten oder die willkürliche Beschränkung der Benutzung abzuwehren." (so Herber, "Der Gemeingebrauch", in: Handbuch Straßenrecht, 8. Aufl. 2021, S.952).
Nun wurde bisher nicht plausibel begründet, warum eine Auswechslung der Schranken im Rahmen der elektronischen Aufrüstung des Schienenweges bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen soll. Offenbar hat die verantwortliche Stelle der DB InfraGo AG der Stadt bisher keinen nachvollziehbar begründeten Zeitplan für eine solche Umrüstung übermittelt, zumindest konnte die Stadt bislang keine sachliche Rechtfertigung für die willkürlich lang erscheinende Sperrung des Bahnüberganges vortragen.
Dies gilt hier insbesondere deshalb, weil die Verwaltung noch Anfang Juli in ihrer Antwort auf eine offizielle Anfrage der Initiator*innen des Bürgerbegehrens in Absprache mit der DB erklärte, dass voraussichtlich von einer Zeitspanne von drei Jahren auszugehen sei.
Der Vergleichsfall Eselspfad in Neuss, also der Ersatz mechanisch betriebener Schranken durch elektronische Steuerung, zeigt, dass für Planung und Ausführung sogar nur maximal anderthalb Jahre zu veranschlagen sind. Insofern gehen wir davon aus, dass sich die Stadt mit der DB InfraGo AG über konkrete Probleme der zeitlichen Umsetzung des Planungszieles bisher nicht angemessen auseinandergesetzt hat.
Der Bahnübergang Grünewaldstraße wird täglich von ca. 2.000 Radfahrenden und knapp 1.000 Zufußgehenden genutzt. Der Übergang ist zwar für Radfahrende schnell zu umfahren, aber für Zufußgehende, besonders mit Kindern oder für Menschen mit Gehbeeinträchtigung mit einem erheblichen Umweg verbunden. Dieser Umweg könnte so vermieden werden. Zudem sollte zur Förderung einer ökologischen Verkehrswende die Gleichbehandlung von allen Verkehrsteilnehmenden diese Maßnahme rechtfertigen, da für andere Kreuzungen mit dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) solche Regelungen normalerweise umgesetzt werden, wie z.B. für die Erneuerung des Bahnübergangs Groß Stöckheim im Landkreis Wolfenbüttel.
Nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) benötigen “Einzelmaßnahmen, die den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorsehen [...] keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung [...].” Dazu gehören “die im Rahmen der Digitalisierung einer Bahnstrecke erforderlichen Baumaßnahmen, insbesondere Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik des Standards European Rail Traffic Management System (ERTMS).”
Der Umbau des Bahnübergangs Grünewaldstraße entspricht einer solchen Maßnahme.
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Ausfertigungsdatum: 27.12.1993. § 18, Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung, Absatz 1a.
