Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26070-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen Antrag zur Vorlage 25-26070
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem geplanten Härtefallfonds für die Mittagsverpflegung ein ergänzendes Konzept zu entwerfen, um sicherzustellen, dass der Anspruch „Kein Kind ohne Mittagessen“ bestehen bleibt.
Hierzu sind begleitende Maßnahmen zu entwickeln, die gewährleisten,
– dass je Schule ein Monitoring existiert, ob Kinder trotz Bedarf keinen Zugang zur Mittagsessensausgabe bekamen,
– dass Preisreduzierungen oder Kostenübernahmen möglichst unbürokratisch, diskriminierungsfrei und niedrigschwellig erfolgen,
– dass in begründeten Einzelfällen eine vollständige Kostenübernahme (100 % Förderung) ermöglicht wird.
Zur Finanzierung sollen bestehende Mittel des Härtefallfonds genutzt werden. Zusätzlich sind Möglichkeiten zur Aufstockung oder ergänzenden Finanzierung zu prüfen, etwa durch
– Förderprogramme des Landes,
– Kooperationen mit Krankenkassen,
– Unterstützung durch Stiftungen,
– Kostenlose Zusatzessenskontingente durch Caterer,
– oder Beteiligung der Fördervereine der Schulen.
Die Verwaltung berichtet dem Schulausschuss bis Mitte 2026 über den Stand der Umsetzung und die Wirkung der Maßnahmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Härtefallfonds ist ein wichtiges Instrument, um soziale Teilhabe am Schulmittagessen zu sichern. Die derzeitige Regelung – Preisreduzierung nach Antrag – bietet jedoch keine Garantie, dass alle Kinder mit Bedarf tatsächlich am Mittagessen teilnehmen können. Es wird Kinder geben, für die es weder BuT-Anträge noch Härtefallfonds-Anträge geben wird, obwohl es an den finanziellen Möglichkeiten für die Teilnahme am Mittagsessen mangelt. Für diese Fälle sind ergänzende Maßnahmen notwendig.
Bereits der Ratsbeschluss „Kein Kind ohne Mittagessen!“ (DS 17-04554) aus dem Jahr 2017 formuliert das Ziel, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern vom Mittagessen ausgeschlossen werden darf.
Die Weiterentwicklung des Fonds stärkt diesen Grundsatz und stellt sicher, dass Unterstützung in der Praxis dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Auch auf Landesebene besteht Konsens darüber, dass Teilhabe an gemeinsamer Verpflegung Teil der Bildungsgerechtigkeit ist. Durch die Prüfung zusätzlicher Finanzierungsquellen – etwa über Landesmittel, Stiftungen, Krankenkassen oder Fördervereine der Schulen – kann Braunschweig ein solidarisches und tragfähiges Modell etablieren, das das Prinzip „Jedes Kind isst mit“ konsequent umsetzt.
