Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26638

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Umsetzung des „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ gemäß Anlagen 1 bis 9 wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei Fahrradstraßen um einen Beschluss über Planungen, für die der AMTA beschlusszuständig ist. Fahrradstraßen sind Teil eines übergeordneten Netzes an Fahrradstraßen, deren Bedeutung somit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Im Juli 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig" zur umfassenden Förderung des Radverkehrs beschlossen (DS 20-13342-02). Die Maßnahme 6.1 sieht die Entwicklung eines Qualitätsstandards für Fahrradstraßen vor, um nftig eine einheitliche und klar erkennbare Gestaltung zu gewährleisten und den besonderen Charakter dieser Straßen hervorzuheben.

 

Um den Radverkehr zu fördern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, wurde im Dezember 2022 der „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ beschlossen (DS 22-19984).

 

Fahrradstraßen bündeln den Radverkehr und bieten eine sichere und komfortable Alternative zu herkömmlichen Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Ein gut ausgebautes Netz von Fahrradstraßen ermöglicht es, über längere Strecken hinweg attraktive Routen zu schaffen und so den Anteil des Radverkehrs zu steigern. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Jahren ein mehr als 15 km langes, größtenteils zusammenhängendes Netz von Fahrradstraßen und einer Fahrradzone eingerichtet.


Planung

Folgende Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen:

 

Im betrachteten Bereich des Univiertels besteht aktuell in den Einfahrtsbereichen in die Fahrradzone eine Beschilderung als „Fahrradzone“ mit Zusatzzeichen „Kfz frei“. Das Zusatzzeichen soll durch das Zusatzzeichen Anlieger frei“ ersetzt werden.

 

Fahrradabstellanlagen stehen im Univiertel in großer Anzahl zur Verfügung.

 

  • Abt-Jerusalem-Straße (Anlage 1)

Parken findet im Seitenraum statt: auf der Südseite durchgehend als Senkrechtparken, auf der Nordseite wird bis zur Parkplatz-Zufahrt senkrecht geparkt (westlicher Abschnitt) und im angrenzenden (östlichen) Abschnitt ist Längsparken baulich angelegt.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert. Alle Parkstände und Baumstandorte bleiben unverändert bestehen.

 

Die Fahrgassenbreite beträgt 3,50 m bzw. 3,75 m. Das Mindestmaßr Fahrradstraßen ist somit eingehalten.

 

  • Bültenweg (Anlagen 2 bis 5)

Beidseitig befinden sich baulich angelegte Parkstände im Seitenraum. Im Verlauf des Bültenwegs ist sowohl Senkrechtparken als auch Längsparken vorzufinden.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert und beschildert. Die Anzahl der Baumstandorte und der Parkstände bleibt unverändert.

 

Die Fahrgassenbreite beträgt zwischen ~3,50 m und 4,25 m. Sie entspricht somit dem Mindest- bis Regelmaßr Fahrradstraßen.

 

In den Einmündungsbereichen zum Rebenring und zur Humboldtstraße wird jeweils die Markierung der Radwegefurt ergänzt.

 

Im ltenweg ist Schleichverkehr zur Umfahrung der Kreuzung Hagenring/Hans-Sommer-Straße vorhanden. Zur Vermeidung dessen ist die Einrichtung einer Einbahnstraßenreglung zwischen Gaußstraße und Spielmannstraße in Fahrtrichtung Norden geplant.

 

Die Erreichbarkeit aller Grundstücke ist trotz Einrichtung einer Einbahnstraße weiterhin ohne große Umwege gewährleistet. Von Norden kommend wird der südliche Abschnitt des Bültenwegs über eine Umfahrung über die Spielmannstraße und Gaußstraße erreicht.

 

r den Radverkehr ist der Bereich des Bültenwegs in beiden Richtungen befahrbar. Ein Umweg ergibt sich für diesen nicht.

 

Die an der dlichen Einfahrt in den Bültenweg (von der Humboldtstraße aus) vorhandene Beschilderung Einfahrt verboten, Radverkehr frei bleibt unverändert.

 

  • Gaußstraße (Anlage 6)

Beidseitig befinden sich baulich angelegte ngs- und Senkrechtparkstände im Seitenraum.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert und beschildert. Die Anzahl der Baumstandorte und der Parkstände bleibt unverändert.

 

Die Fahrgassenbreite beträgt zwischen 3,75 m. und ~4,75 m. Sie entspricht somit dem Mindest- bis Regelmaßr Fahrradstraßen.

 

Der sehr wenig befahrene südliche Bereich des „Kreisels“ der Gaußstraße hat für den Radverkehr keine Netzrelevanz. Eine Markierung gemäßQualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“nnte hier nur umgesetzt werden, wenn auf die Parkstände im südlichen „Kreiselbereich verzichtet würde. Eine Alternative wäre die Ausweisung einer echten Einbahnstraße für alle Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der minimalen Verkehrsbelastung und der nachrangigen Netzbedeutung sieht die Verwaltung dort kein Erfordernis zur Umsetzung des Qualitätsstandards.

 

  • Linnéstraße (Anlage 7)

Beidseitig befinden sich baulich angelegte ngsparkstände im Seitenraum.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert und beschildert. Alle Parkstände und Baumstandorte bleiben unverändert bestehen.

 

Die Fahrgassenbreite beträgt mind. 4,50 m. Sie entspricht somit dem Regelmaßr Fahrradstraßen.

 

In den Einmündungsbereichen zur Gliesmaroder Straße wird die Markierung der Radwegfurt ergänzt.

 

  • Pockelsstraße d (Anlage 8)

Auf der Westseite wird am Fahrbahnrand geparkt. Auf der Ostseite wird im Seitenraum senkrecht bis zu den vorhandenen Markierungen auf dem Gehweg geparkt.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert. Die Anzahl der Parkstände und Baumstandorte bleiben unverändert.

 

Auf der Westseite werden parallel zur Bordkante die Längsparkstände markiert. Auf der Ostseite wird die Parkstandmarkierung nur im nördlichen Bereich auf der Fahrbahn aufgebracht. Die Fahrgassenbreite wird mit 3,80 m markiert und entspricht damit dem Mindestmaß von Fahrradstraßen. Die Parkstandmarkierungen auf dem Gehweg bleiben erhalten.

 

Vor dem Gebäude Haus-Nr. 22 werden die Parkstände nicht auf der Fahrbahn markiert. Diese Einzelfallentscheidung ist in Absprache mit der Feuerwehr erforderlich geworden. Zur Sicherung des Bestandsschutzes und zur Gewährleistung des 2. Rettungsweges ist es erforderlich, dass die Feuerwehrfahrzeuge auf der Fahrbahn stehen und dabei eine Maximalentfernung von den Gebäuden nicht überschritten wird. Wenn ein bauordnungsrechtlich geforderter 2. Rettungsweg zukünftig anderweitig sichergestellt wird (z. B. über Fluchttreppen am Gebäude), können Parkstände zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich markiert werden.

 

  • Spielmannstraße (Anlage 9)

Das Parken ist als Längsparken halbhoch auf den Gehwegen angeordnet. Die Parkstände sind aktuell durch Markierungen auf dem Gehweg und auf der Fahrbahn begrenzt. Im Einmündungsbereich der Gaußstraße ist der Gehweg baulich vorgezogen.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert. Die Anzahl der Parkstände und Baumstandorte bleiben unverändert.

 

Die Fahrgassenbreite beträgt mind. 4,00 m. Sie entspricht somit dem Regelmaß von Fahrradstraßen.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise