Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26421

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen (Einstellplatzablösesatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Satzungsbeschluss, für den der Rat zuständig ist.

 

Anlass

Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen (Einstellplatzablösesatzung) ist vom 21. Juni 2016. Anlass für die 1. Änderung ist die Änderung des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

 

In Folge der Änderung des § 47 NBauO ist die Rechtsgrundlage für die bauordnungsrechtliche Nachweispflicht von Einstellplätzen für Wohngebäude entfallen. Die städtische Einstellplatzsatzung muss daher angepasst werden, d. h. die Ablösebeträge für die ausschließliche Wohnungsnutzung sind ersatzlos zu streichen. Zum 1. Juli 2025 gab es eine Konkretisierung der NBauO in diesem Kontext.

 

Im Rahmen des § 47 NBauO wird nun festgelegt, dass der Wegfall der Einstellplatzpflicht ausschließlich für neu errichtete Wohnungen gilt. Die Neuregelung verhindert damit, dass bereits bestehende Stellplätze, die ursprünglich Wohnungen zugeordnet waren, nachträglich entfernt oder anderweitig genutzt werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 18. März 2025.

 

Finanzielle Auswirkungen

Von den in den letzten fünf Jahren abgelösten 66 Einstellplätzen waren lediglich zwei Einstellplätze für Wohnungen. Vor diesem Hintergrund sind mit der Gesetzesänderung zukünftig keine gravierenden Einnahmeverluste zu erwarten.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise