Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26603
Grunddaten
- Betreff:
-
Ringgleisquerung über den Brodweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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25.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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26.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Maßnahme um einen Beschluss über die Planung einer Straßenbaumaßnahme, für die der AMTA beschlusszuständig ist.
Anlass
Eingebettet in den größeren planerischen Zusammenhang der Planung der Ringgleisschleife Süd-Ost (DS 22-17921) wurde am Brodweg eine sichere Einmündung des Ringgleises in den Brodweg für Radfahrende und Fußgänger geplant. Die vorliegende DS 25-26603 bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Straßenfläche im Zuge des Brodweges. Die zeitlich parallel laufende DS 22-17921-02 im Umwelt- und Grünflächenausschuss hat die Parkplatzfläche und die Ringgleisführung im Bereich der östlich des Brodweges gelegenen Flächen zum Inhalt. Die Planungen sind aufeinander abgestimmt.
Planung
Die Anbindung des privaten Parkplatzes des Kleingartenvereins an den Brodweg erfolgt bestandsnah im Bereich der heutigen Zufahrt zum Kleingartenverein. Das Ringgleis, das planmäßig nicht mit Kfz befahren werden soll, bekommt eine separate Einmündung in den Brodweg südlich der Parkplatzeinmündung.
Der Brodweg verfügt über einen durchgehenden Gehweg nur auf der Westseite. Da das Ringgleis auf der Ostseite des Brodweges in diesen einmündet, ist es sinnvoll für die Fußgänger eine sichere Querung zu schaffen. Dazu wird eine Querungshilfe vorgesehen, die eine Breite von 4 m und eine Tiefe in Straßenmitte von 2,50 m aufweist. Dies wird durch eine Verschwenkung der östlichen Fahrbahn erreicht. Die Fläche nördlich geplanten Querungshilfe wird als Aufstellfläche für die links in das Ringgleis einbiegenden Radfahrer genutzt.
Im Zuge der Querungshilfe werden taktile Elemente mit differenzierter Bordhöhe eingebaut. Die Planung entspricht dem mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. abgestimmten Standard.
Unabhängig vom Ergebnis der als Maßnahme K 10 im Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) enthaltenen „Prüfung der verkehrsmittelübergreifenden Bedeutung des Brodwegs“ wird der Brodweg auch zukünftig eine gewisse Verkehrsbedeutung mindestens für Anliegerverkehr, Radverkehr sowie für Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte haben. Die Verwaltung hält daher die Realisierung der Querungshilfe unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbedeutung in Verbindung mit dem einseitigen Gehweg und durch das Ringgleis punktuellem Querungsbedarf für sinnvoll.
Finanzierung
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € stehen im Projekt 5E.000007 zur Verfügung. Die Realisierung der Maßnahme ist im Rahmen der Umsetzung der Gesamtmaßnahme Ringgleis Süd-Ost vorgesehen. Ein genauer Zeitpunkt hängt vom Bauablauf ab und kann noch nicht im Detail benannt werden.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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935,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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