Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26938
Grunddaten
- Betreff:
-
Partizipative Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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25.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien ist eine zentrale Maßnahme des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses (DS Nr. 22-18910, „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP)“). Wie im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) vom 29. April 2025 berichtet, soll die Überarbeitung in einem partizipativen Prozess und extern moderiert erfolgen. Einbezogen werden sollen daher neben der städtischen Politik und anderen relevanten Förderakteuren auch die Braunschweiger Kulturszene sowie der Kulturrat Braunschweig.
Im Ergebnis einer Ausschreibung wurde Dr. Patrick S. Föhl vom Netzwerk Kulturberatung damit beauftragt, diesen komplexen Prozess zu moderieren. Föhl wird dabei auf seine langjährige Erfahrung in der Durchführung von Kulturentwicklungsprozessen und seine Kenntnisse aktueller kulturpolitischer Debatten im In- und Ausland zurückgreifen. Er hat u.a. die Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Neuaufstellung ihrer Kulturförderung in einem partizipativen Verfahren begleitet und rund 40 Kulturentwicklungsplanungen im gesamten Bundesgebiet verantwortet. Darüber hinaus war und ist er auch für das Goethe-Institut tätig, etwa als Mitglied des Beirates „Bildung und Diskurse“, der „Cities Ahead Academy“ oder des „Cultural Transformation Lab Ukraine“. Zudem hatte Föhl bereits die Projektleitung des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) übernommen, ist also mit der Kulturlandschaft der Stadt bestens vertraut.
I. Aktuelle Fördersystematik:
Die aktuell gültigen Richtlinien wurden im Jahr 2008 beschlossen. Sie regeln, nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen Vertreterinnen und Vertreter der freien Braunschweiger Kulturszene für ihre kulturelle Tätigkeit gefördert werden können. Sie umfassen die Förderarten Projekt-, Konzeptions- und Kontinuitätsförderung.
Im Rahmen der Projekt- und Konzeptionsförderung werden von der Stadt Braunschweig kulturelle Vorhaben in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft mit Zuschüssen gefördert. Auch Kulturprojekte, die diesen Sparten nicht eindeutig zuordenbar sind, können eine Unterstützung erhalten, wenn sie den in der Richtlinie definierten Förderzweck erfüllen. Im Kontext kultureller Schwerpunktsetzungen sind neben der Projektförderung zudem auch Kooperationen zwischen der Stadt und freien Trägern möglich.
Im Rahmen der Kontinuitätsförderung werden im Sinne einer institutionellen Förderung Zuwendungen zur teilweisen Deckung der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Im Jahr 2023 wurden darüber hinaus zwei neue Infrastrukturförderprogramme aufgelegt. Ausgangspunkt hierfür war, dass im KultEP von den Kulturschaffenden vielfach der Wunsch nach neuen Räumen geäußert worden. Ins Leben gerufen wurden vor diesem Hintergrund das Atelierförderprogramm und das Tanzförderprogramm. Mit diesen Programmen werden die Arbeitsbedingungen der Bildenden Künstlerinnen und Künstler und der Vertreterinnen und Vertreter der freien, professionellen Braunschweiger Tanzszene verbessert.
II. Zielsetzung der Überarbeitung der städtischen Kulturförderung:
In den Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des KultEP spielt die Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien eine wichtige Rolle. Von der Verwaltung wurde ihre Neufassung als Kernmaßnahme identifiziert, da sie ein zentrales Instrument für die Umsetzung der Ergebnisse des KultEP sind. Mittlerweile über 17 Jahre alt, müssen die Richtlinien nun an die aktuellen Herausforderungen angepasst und ggf. neu aufgestellt werden. Ziel ist es, in Umsetzung der Ergebnisse des KultEP eine auf die Stadt Braunschweig zugeschnittenes Kulturförderstrategie auf den Weg zu bringen, die auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Transformationen reagiert, nicht zuletzt auch im Sinne der im KultEP entwickelten Leitlinie „Innovation, Exnovation und Resilienz - Transformatorische Kulturpolitik in den Mittelpunkt rücken“.
1. Berücksichtigung der Handlungsfelder des KultEP
Konkret bedeutet dies, die Handlungsfelder des KultEP in der strategischen Ausrichtung der zukünftigen Förderrichtlinien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Diese lauten, wie im Abschlussbericht nachzulesen: „Kulturverwaltung und Kulturpolitik der Zukunft - Fundament und Ermöglichung einer resilienten Kulturentwicklung“, „Kulturelle Teilhabe, Vielfalt und Räume - Öffnung und neue Perspektiven“, „Kultur wieder sichtbar machen - Von Plattformen und Erzählungen“, „Ökologische Nachhaltigkeit im Braunschweiger Kulturbereich - Vordenken und anfangen“ sowie „Digitalisierung und Digitalität der Kultur - Denken und Handeln auf allen Ebenen“. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich im Abschlussbericht zum KultEP (https://www.braunschweig.de/kultur/kulturentwicklungsprozess/index.php)
2. Entwicklung neuer Kriterien, Instrumente und Verfahren
Um die Handlungsfelder des KultEP in der zukünftigen Kulturfördersystematik der Stadt Braunschweig abbilden zu können, müssen im Prozess folgende Fragen erörtert werden: Nach welchen Kriterien, mit welchen Instrumenten und Verfahren kann die städtische Kulturförderung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des KultEP zeitgemäß entwickelt und gestaltet werden? Das heißt: Kriterien, Instrumente und Verfahren müssen bearbeitet werden, um, wie im Abschlussbericht des KultEP empfohlen, eine auf aktuelle Transformationen reagierende Kulturförderung einzurichten. Es gilt, einen Konsens zu finden, was und wen die Stadt Braunschweig zukünftig fördern will und ob ggf. neue Förderschwerpunkte gesetzt werden müssten. Hierbei gilt es nicht zuletzt auch den Rahmen zu berücksichtigen, den die angespannte städtische Haushaltslage vorgibt. Auch die aktuelle Abwicklungspraxis der Antragsstellung soll auf den Prüfstand gestellt werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung des Prozesses transparent gemacht werden sollen, soll ein Verfahren entwickelt werden, das für die Antragstellenden ebenso wie für die Antragsprüfenden möglichst einfach zu handhaben und auf die vorhandenen finanziellen wie personellen Ressourcen abgestimmt ist. Dies betrifft sowohl die Perspektive der Antragstellenden als auch die Prüfpraxis der Verwaltung, insbesondere im Kontext des Controllings der institutionell Geförderten.
3. Diskussion von Anregungen aus Analysen und Evaluationsberichten
Im Rahmen der Überarbeitung müssen auch die Empfehlungen diskutiert werden, die aus dem 2021 erschienenen Bericht „Analyse der Städtischen Kulturförderung (Untersuchungszeitraum 2012-2018)“ abgeleitet wurden, darunter „Ziele und Schwerpunkte der Kulturförderung transparenter darstellen“, „stärkere Einbindung externer (Kultur-)Expert*innen prüfen“ und „Kulturförderung von Einrichtungen und Akteur*innen in nicht städtischer Trägerschaft weiter verstärken“. Des Weiteren sollen die aus der Evaluation der Atelierförderung (DS Nr. 24-24668) und des Tanzförderprogramms (DS Nr. 24-24911) und aus Vergleichen mit der Förderpraxis anderer niedersächsischer Kommunen gewonnenen Erkenntnisse ebenso einfließen wie die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des Fachbereichs 41 für Kultur und Wissenschaft, die sich aus Verwaltungssicht mit den Stärken und Schwächen bzw. Chancen und Risiken des aktuellen Braunschweiger Verfahrens befasst.
III. Geplante Vorgehensweise:
Um den bei der Durchführung des KultEP begonnenen Dialog mit den in Braunschweig Kulturtätigen fortzuführen, werden sowohl Mentimenter-Umfragen als auch Workshops durchgeführt.
1. Schritt: Die Mentimeter-Umfragen
Mit der ersten Mentimeter-Umfrage sollen aufbauend auf den Ergebnissen des KultEP Bedarfe ermittelt und der Frage nachgegangen werden: Was funktioniert gut, wo hakt es, was sind Zukunftsthemen? Weitere Umfragen werden sich im Sinne einer rollenden Planung an den Fragestellungen und Beobachtungen orientieren, die sich im Laufe des Prozesses ergeben.
Zielgruppe der Mentimeter-Umfragen sind die Personen, die das Braunschweiger Kulturleben gestalten. Vertreterinnen und Vertreter aus der freien Szene werden ebenso berücksichtigt wie Akteurinnen und Akteure von Kulturinstitutionen oder auch Stiftungen, die kulturelle Projekte fördern. Adressiert werden sie sowohl über den Verteiler, der im Laufe des KultEP entstanden ist, als auch über den Verteiler des Kulturrates Braunschweig. Zudem werden die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher des Rates der Stadt Braunschweig eingeladen, an den Umfragen teilzunehmen. Die Kulturverwaltung (Dezernentin IV für Kultur und Wissenschaft, Leitung des Fachbereichs 41 Kultur und Wissenschaft, Abteilungsleitung 41.1, Abteilungsleitung 41.0 und Fördersachbearbeitung) wird ebenfalls einbezogen. Auf diese Weise können unterschiedliche Perspektiven in den Prozess eingespeist werden. Die Ergebnisse werden jeweils mit Hilfe der vom Programm generierten Schaubilder visualisiert und unter https://www.braunschweig.de/kultur/kulturentwicklungsprozess/index.php veröffentlicht.
2. Schritt: Drei Workshops zur Erarbeitung der Grundlagen der neuen Förderrichtlinien
Jeweils unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mentimeter-Umfragen sollen Workshops durchgeführt werden. Aktuell wird von drei Workshops mit jeweils rund 30 Teilnehmenden ausgegangen.
Fragestellungen und Arbeitsschwerpunkte der Workshops:
Im ersten Workshop sollen die Ziele einer zeitgemäßen Kulturförderung für die Stadt Braunschweig diskutiert werden. Hier soll der Frage nachgegangen werden: „Was soll die Kulturförderung in Braunschweig leisten? Erstens für Kunst und Kultur, zweitens für die Kulturtätigen und drittens insbesondere für die Stadt bzw. Gesellschaft?“
Der zweite Workshop versteht sich auf Basis der Ergebnisse des ersten Workshops (konsolidierte „Leitziele“) als Zukunftswerkstatt zu Förderkriterien, Verfahren und Instrumenten. Nach Möglichkeit wird auf Basis seiner Ergebnisse ein erster Grobentwurf erstellt, der im Vorfeld des dritten Workshops versandt werden wird. Der dritte Workshop dient der Konsolidierung und Prüfung. Die Zwischenergebnisse werden geprüft, offene Fragen geklärt und der Grobentwurf fixiert.
Teilnehmerkreis:
Als Teilnehmerkreis sind der Vorstand des Kulturrates Braunschweig, die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ratsfraktionen, die Kulturverwaltung sowie Expertinnen und Experten für spezifische Kunstsparten (u.a. Dachverband Freie Darstellende Künste (DFDK) Braunschweig e.V., Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) in Braunschweig, ggf. eine Interessenvertretung der freien Musikszene, Teilhabe-Projekte-Spezialistinnen und Spezialisten) vorgesehen. In die Workshops sollen jeweils Impulse aus anderen Städten und Good-Practice-Beispiele einfließen.
Termine der Workshops nach aktuellem Planungsstand:
1. Workshop: Donnerstag, 22. Januar 2026
2. Workshop: Mittwoch, 18. März 2026
3. Workshop: Montag, 8. Juni 2026
Für die Workshops wird jeweils eine Dauer von vier Stunden veranschlagt.
Optional: Onlinebefragung zu spezifischen Sachverhalten
Sollte sich im Laufe des Prozesses erweisen, dass zu spezifischen Sachverhalten über die Workshops und Mentimeter-Umfragen hinaus weitere, tiefergehende Rückkopplungen benötigt werden, soll hierzu ggf. seitens der Stadt eine anonymisierte Onlinebefragung durchgeführt werden.
3. Schritt: Strategieworkshop - Das Zusammenspiel mit anderen Fördermittelgebern
Im Kontext der Neukonzeption der Braunschweiger Förderrichtlinien soll zudem reflektiert werden, ob und inwiefern die spartenspezifischen Kulturfördersysteme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene besser aufeinander abgestimmt werden könnten. Zu diesem Zweck soll ein Strategieworkshop stattfinden, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Kulturförderprogrammen auf Bundesebene, des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, von niedersächsischen und braunschweigischen Kulturförderstiftungen und Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste teilnehmen sollen. Die in diesem Workshop gewonnenen Erkenntnisse und Impulse sollen in den neuen Braunschweiger Kulturförderrichtlinien ebenfalls Berücksichtigung finden.
4. Schritt:
Im Vorlauf der politischen Beschlussfassung ist die detaillierte Vorstellung der Entwurfsergebnisse vorgesehen, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen. Der ausgearbeitete Endentwurf wird zunächst der Vollversammlung des Kulturrates Braunschweig in einer gemeinsam mit dessen Vorstand organisierten Sitzung vorgestellt. Hieraus können ggf. weitere Impulse entstehen, die eingearbeitet werden.
Bevor die Vorlage zur politischen Beschlussfassung an die zuständigen Ratsgremien versandt wird, ist ein „Ergebnisvorstellungsworkshop“ für die AfKW-Mitglieder geplant. Hierbei soll sich an dem vergleichbaren Workshop zur Ergebnisvorstellung des KultEP vom 4. Mai 2022 orientiert werden.
IV. Grundmandat zur geplanten Überarbeitung
Sollte das von der Verwaltung und dem beauftragten Netzwerk Kulturberatung im AfKW in seiner Sitzung am 25. November 2025 vorgestellte Vorgehen die grundsätzliche Zustimmung des Ausschusses finden, wird die Verwaltung für die kommende Gremienschiene mit AfKW am 20. Januar 2026 und Verwaltungsausschuss (VA) am 4. Februar 2026 eine Vorlage für einen entsprechenden Beschluss im Sinne eines Grundmandates vorlegen.
V. Transparenz
Der Prozess soll für alle Beteiligten transparent erfolgen. Bereits am 26. November 2025, 13:00 bis 14:30 Uhr, sollen die Kulturakteurinnen und -akteure aus Braunschweig im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chatten und Vernetzen“ über die Herangehensweise informiert werden. Wie im Rahmen der Durchführung des KultEP werden die wesentlichen Schritte auf der Homepage www.braunschweig.de/kulturentwicklungsprozess dokumentiert.
