Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26578
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des bestehenden Angebots eines Braunschweiger Schülertickets bis zum 31. Dezember 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung und Wahlen (Wahlen)
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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10.10.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Einführung eines landesweit gültigen Schülertickets einschließlich einer auskömmlichen Finanzierung ist seitens der Landesregierung bislang nicht erfolgt.
Der vertraglich festgelegte dreijährige Probezeitraum für das verbundweit gültige Schüler-
ticket zum Preis von 30 €/Monat endete ursprünglich am 31.07.2023. Der Geltungszeitraum wurde durch mehrere befristete Zusatzvereinbarungen, letztmalig am 08.05.2025 für den Zeitraum bis zum 31.12.2025 verlängert. Das Angebot des Braunschweiger Schülertickets zum früheren Preis von 15 €/Monat bzw. dem aktuellen Preis von 20 €/Monat wurde entsprechend für den gleichen Zeitraum verlängert.
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig ist am
18.09.2025 die Weiterfinanzierung der verbundweiten Schülermonatskarte zum Preis von
30 €/Monat bis zum 31.12.2026 beschlossen worden. Diese Verlängerung ist die Voraussetzung für eine weitere Verlängerung des Braunschweiger Schülertickets zum Preis von
20 €/Monat.
Um weiterhin jungen Menschen in Braunschweig ein kostengünstiges Schülerticket anbieten zu können, wird der Vertragszeitraum für das 20 €-Ticket ebenfalls bis zum 31.12.2026 ausgeweitet. Die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertragsverlängerung zwischen der Stadt Braunschweig und der Braunschweiger Verkehrs-GmbH wird in Kürze vollzogen sein.
Die durch die Vertragsverlängerung des 20 €-Schülertickets bis einschließlich Dezember 2026 entstehenden Kosten sind im Teilhaushalt des Fachbereichs Schule berücksichtigt.
