Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-26627
Grunddaten
- Betreff:
-
Der "Ort der Kinderrechte" und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Glogowski, Robert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit einem „Ort der Kinderrechte” bekennt sich die Stadt Braunschweig zur UN-Kinderrechtskonvention. Das Projekt kann eine Chance für eine Modernisierung der Verwaltung der Stadt Braunschweig bei der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sein.
Wenn wir als Stadt mit einem „Ort der Kinderrechte” mit Kindern und Jugendlichen in den Dialog treten, dann sollte die Verwaltung auch befähigt sein, dem durch einen solchen Ort entstehenden Selbstbewusstsein und der Mündigkeit von Kindern und Jugendlichen – aber auch der Stadtgesellschaft insgesamt – gerecht zu werden. Kinder und Jugendliche merken, wann sie ernst genommen werden und wann nicht.
Im Verwaltungskontext geht es insbesondere um das Recht von Kindern und Jugendlichen auf freie Meinungsbildung, Zugang zu Informationen sowie das Recht auf Anhörung und Mitwirkung bei Themen, die sie betreffen.
Eine rechtliche Grundlage für eine Modernisierung der Verwaltung ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, das für Niedersachsen verbindlich ist. Es soll Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich gegen eine Bevormundung durch die Verwaltung zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber hat hier einen Missstand in der kommunalen Verwaltung erkannt. Das betrifft auch die Verwaltung der Stadt Braunschweig.
In der Ratsanfrage vom 4. Dezember 2024 (24-24873) wurde darauf hingewiesen, dass diese Rechte in zwei Abteilungen der Stadt, die sich ursächlich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, nicht umgesetzt sind.
In der Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“ werden Angelegenheiten zum Thema Kinder und Jugendliche grundsätzlich auf der Elternebene behandelt. Ein eigenständiger Zugang für Kinder und Jugendliche ist mit vielen Hürden verbunden.
In der Abteilung „Beistandschaften“ wird im Namen der Kinder und Jugendlichen gehandelt, ohne sie anzuhören, zu informieren oder zu beteiligen. Dabei werden alte Klischees über Kinder und Jugendliche sowie deren Kompetenz und Verständnis für ihre Lebenssituationen als Argumente aufgegriffen.
In der Antwort der Verwaltung (25-26047-01) vom 1. Juli 2025 wurde dem Rat mitgeteilt, dass die zuständigen Verantwortlichen im Jugendamt mit dem Vorgehen in den Abteilungen „Beistandschaften” und „Allgemeiner Sozialer Dienst” aus der eigenen Wahrnehmung heraus zufrieden sind und keine Änderungen wünschen.
Somit wird deutlich, dass ein Modernisierungsprozess nicht aus dem Inneren der Verwaltung selbst herausgeführt werden kann.
Fragen:
1. Wurde das Jugendamt Braunschweig schon einmal von einer unabhängigen Institution evaluiert?
2. Gibt es in der Verwaltung der Stadt Braunschweig eine Stelle, die eine Modernisierung der Verwaltung zum Thema Rechte von Kindern und Jugendlichen leiten kann?
3. Gibt es in der Verwaltung der Stadt Braunschweig einen Beirat zum Thema Kinder und Jugendliche, ähnlich dem Behindertenbeirat, der der Verwaltung bei Fragen zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Verwaltungsvorgängen beratend zur Seite steht?
