Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26432
Grunddaten
- Betreff:
-
Fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Braunschweig (Abgabensatzung für Abwasserbeseitigung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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09.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 wurde festgelegt, dass trotz eines Doppelhaushaltes weiterhin eine jährliche Gebührenkalkulation vorgenommen wird, um auf aktuelle Entwicklungen zeitnah reagieren zu können und eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erreichen. Für die Gebührenkalkulation 2026 wurden die Haushaltsansätze für 2026 des Doppelhaushaltes 2025/2026 noch einmal überprüft und aktualisiert. Die sich dabei ergebenden Veränderungen liegen innerhalb des mit dem Haushaltsplan für 2026 zur Verfügung gestellten Budgets, so dass diesbezüglich kein Nachtrag erforderlich ist. Zudem wurde eine aktuelle Mengeneinschätzung vorgenommen. Bei der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation für 2026 haben sich Steigerungen in Höhe von 8,0 % bei den Schmutzwassergebühren und in Höhe von 4,3 % bei den Niederschlagswassergebühren ergeben.
1 Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2026
In der folgenden Tabelle sind die Gebührensätze kurz dargestellt. Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt.
| Gebühr | Bisherige | Veränderung | Erläuterung (s. Anlage 1) |
Schmutzwasserbeseitigung | 3,92 €/m³ | 3,63 €/m³ | 8,0 % | 2.2.1 |
Niederschlagswasserbeseitigung | 8,19 €/10 m² | 7,85 €/10 m² | 4,3 % | 2.2.2 |
Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben | 40,81 €/m³ | 38,07 €/m³ | 7,2 % | 2.3.1 |
Entsorgung aus Kleinkläranlagen | 42,50 €/½m³ | 41,00 €/½m³ | 3,7 % | 2.3.2 |
Entsorgung aus Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen | 123,00 €/½m³
| 121,98 €/½m³
| 0,8 % | 2.3.3 |
2 Zusammenfassende Darstellung
Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, die sich insbesondere auf die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Betriebsentgelte und den an den Abwasserverband Braunschweig (AVB) zu zahlenden Mitgliedsbeitrag auswirken, den höheren Investitionen zum Erhalt des Kanalnetzes, der Zinsentwicklung, den rückläufigen Schmutzwassermengen und der geringeren Überdeckungen, die gebührenmindernd berücksichtigt werden können, ergeben sich insgesamt auch für das Jahr 2026 höhere Gebührensteigerungen als in den Jahren bis 2022.
Die an die SE|BS zu zahlenden Betriebsentgelte werden auf Basis von Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Dabei sind vor allem die Lohnentwicklungen (Tarifindex) und die allgemeine Preissteigerung (Verbraucherpreisindex) relevant. Zudem wirkt sich die Entwicklung der Energiepreise (Strom, Diesel) trotz eines geringen Anteils an den Entgelten aufgrund teilweise erheblicher Steigerungen in den letzten Jahren nennenswert mit aus. Die Preisentwicklung führt auch zu entsprechenden Steigerungen der Aufwendungen des AVB, die über die Mitgliedsbeiträge an die Stadt weitergegeben werden. Dabei sind zudem noch steigende Anforderungen an die Abwasserreinigung zu berücksichtigen, die zu höheren Kosten führen.
Im Jahr 2020 erfolgte der Abschluss der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Abwasserentsorgungsvertrag, mit der unter anderem eine Erhöhung des Planbudgets für die Erneuerung des Abwasserentsorgungsnetzes vereinbart wurde. Damit sollen die vertraglichen Ziele weiterhin sichergestellt werden und eines der wesentlichen vertraglichen Ziele - die vereinbarte Sanierungsrate – erreicht werden. In diesem Zusammenhang wurde auch dargestellt, dass die Gebührensteigerungen in den Jahren ab 2022 um etwa 1 %-Punkt über den Steigerungen liegen werden, die sich ohne die Vertragsanpassung ergeben hätten. Aufgrund der tatsächlichen Preis- und Zinsentwicklungen sind diese zusätzlichen Gebührensteigerungen aktuell etwas höher als zunächst angenommen, da das Planbudget aufgrund der Baupreisentwicklung stärker gestiegen ist (rd. 41 % seit 2020) und da die Zinsen über der damals erwarteten Größenordnung von 2 % liegen. Die höheren Zinsen für Kreditverbindlichkeiten wirken sich zudem auch bei der Finanzierung der Maßnahmen aus dem ursprünglichen Planbudget aus. Die für die Zukunft weiterhin vorgesehenen umfassenden Investitionen in den Erhalt des Kanalnetzes inkl. der Großinvestitionen in das Pumpwerk Ölper und die Abwassertransportleitung zum Klärwerk sowie die Investitionen in die Zukunft der Kläranlage werden auch in den kommenden Jahren voraussichtlich tendenziell zu Gebührensteigerungen führen, die oberhalb der allgemeinen Preissteigerung liegen. Die konkrete Entwicklung richtet sich dabei nach den Fertigstellungszeitpunkten einzelner Maßnahmen.
Im Bereich Schmutzwasser ergibt sich durch die in den vergangenen Jahren rückläufige Schmutzwassermenge ein zusätzlicher gebührensteigernder Effekt, da die anfallenden Kosten weitgehend mengenunabhängig sind. Der Rückgang beruht insbesondere auf Sondereffekten aufgrund der Krisensituation der letzten Jahre. Da in diesem Zusammenhang verstärkt auch aus umweltpolitischer Sicht zu begrüßende Bemühungen zur Wassereinsparung vorgenommen wurden (sowohl in Privathaushalten als insbesondere auch durch Umstellungen im gewerblichen Bereich), wird aufgrund der vorliegenden Informationen davon ausgegangen, dass sich die Menge dauerhaft auf einem etwas niedrigeren Niveau stabilisiert.
Des Weiteren ist insbesondere im Bereich Schmutzwasser zu berücksichtigen, dass weniger Überdeckungen aus der Vergangenheit gebührenmindernd eingesetzt werden können, da nicht mehr so hohe Überdeckungen wie in den Vorjahren zur Verfügung stehen. Dies könnte
auch in den Folgejahren zu weiteren Steigerungen führen, wenn keine Überdeckungen mehr zur Verfügung stehen sollten. Die Schmutzwassergebühr läge 2026 ohne die Einbeziehung des Großteils der verbliebenen Überdeckungen noch um rd. 1,5 % höher als jetzt vorgeschlagen.
Die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung steigen um 8,0 %. Im Einzelnen sind
folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd;
„(-)“ gebührenmindernd):
(+) Höhere Aufwendungen für die an den Abwasserverband Braunschweig (AVB) zu zahlenden Mitgliedsbeiträge für die Abwasserreinigung und die Kanalisation (rd. 1.085.700 €)
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Kapitalkostenentgelt (rd. 998.100 €)
(+) Berücksichtigung einer geringeren Überdeckung aus den Vorjahren (rd. 919.500 €)
(+) Rückgang der Schmutzwassermenge um 0,6 % (entspricht rd. 291.600 €)
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Betriebsentgelt für die Schmutzwasserbeseitigung (74.700 €)
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4,3 %. Dies beruht in erster Linie auf folgenden Gegebenheiten:
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Kapitalkostenentgelt (rd. 601.800 €)
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Betriebsentgelt für die Niederschlagswasserbeseitigung (247.300 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die an den Abwasserverband Braunschweig (AVB) zu zahlenden Mitgliedsbeiträge für die Abwasserreinigung (rd. 103.000 €)
(-) Berücksichtigung einer höheren Überdeckung aus den Vorjahren (rd. 66.700 €)
Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben, die gesondert festgesetzt werden muss, bei Beibehaltung des Kostendeckungsgrades von 70 % auf 40,81 €/m³ (Steigerung um 7,2 %) festzusetzen. Mit der Festsetzung einer nicht kostendeckenden Gebühr soll die Gebührenbelastung für die Betroffenen abgemildert werden, die von 2001 bis 2013 lediglich den Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung entrichten mussten. Dabei wurde in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig angekündigt, dass nach und nach eine Erhöhung der Kostendeckung, die zunächst auf 50 % festgesetzt und zuletzt 2025 auf 70 % angehoben wurde, angestrebt wird. Für den weiterhin nicht kostendeckenden Gebührensatz besteht aus Sicht der Verwaltung ein öffentliches Interesse. So kann der Gefahr nicht ordnungsgemäßer Entsorgungen bereits im Ansatz vorgebeugt und der Kontrollaufwand hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung bei der Stadt und der SE|BS in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. Der nicht durch Gebühren finanzierte Betrag in Höhe von rd. 32.300 € wird aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen. Die Verwaltung hält es dennoch grundsätzlich für richtig, perspektivisch eine weitere sukzessive Erhöhung des Kostendeckungsgrades anzustreben.
Hinsichtlich der Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen schlägt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung auf 42,50 €/m³ (Steigerung um 3,7 %) vor. Bei der Entsorgungsgebühr für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen ergibt sich eine Steigerung um 0,8 %. Die Leerfahrtgebühren werden an das aktuelle Preisniveau angepasst.
Für die Einleitung von sonstigem Wasser, z. B. Grundwasser aus Baumaßnahmen und Grundwassersanierungen, in die Niederschlagswasserkanalisation, deren Kostenanteil nicht in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühren mit einbezogen werden darf, wird keine gesonderte Gebühr festgesetzt. Aufgrund des Abwasserentsorgungsvertrages erhebt die SE|BS für diese sonstigen Einleitungen Entgelte. Dieses Verfahren wird weiterhin beibehalten.
Die in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus den an die SE|BS zu zahlenden Betriebs- und Kapitalkostenentgelten, aus den an den AVB und den Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen und aus den kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) für das bei der Stadt verbliebene Anlagevermögen (insbesondere das vor 2006 errichtete Kanalnetz sowie die im Jahr 2020 von der Stadt übernommene Maßnahme Autobahnkreuz Süd).
Die Kapitalkostenentgelte erhält die SE|BS für die Vornahme von Investitionen, insbesondere für Investitionen in das öffentliche Kanalnetz. Die seit 2006 getätigten Investitionen unterteilen sich in ca. 3/4 planmäßige „Investitionen gemäß Investitionskonzept“ inkl. Betriebs- und Geschäftsausstattung und ca. 1/4 „Besondere Investitionen“ (z. B. Erschließung von Baugebieten). Die Investitionen wurden zwischen der Stadt und der SE|BS abgestimmt. Zudem erfolgte eine Beteiligung der städtischen Gremien. Dabei geht den „Besonderen Investitionen“, im Gegensatz zu den planmäßigen Investitionen, ein ausdrücklicher Beschluss der städtischen Gremien voraus (z. B. Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag etc.).
Nach dem neu eingeführten § 96 a des Nds. Wassergesetzes wäre zudem eine Einbeziehung von nicht einrichtungsbezogenen Kosten der Starkregenvorsorge in die Kalkulation der Schmutzwassergebühren möglich. Hiervon wurde insbesondere angesichts der Gebührenentwicklung zunächst abgesehen.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2026.
Gem. § 5 Abs. 2 S. 3 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach ihrer Feststellung auszugleichen. In der Kalkulation werden die Ergebnisse des Jahres 2022 berücksichtigt, soweit sie nicht schon in die Kalkulation 2024 oder 2025 einbezogen wurden. Die Ergebnisse der Jahre 2023 und 2024 werden teilweise berücksichtigt. Die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2023 werden dann in der Kalkulation 2027, die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2024 in der Kalkulation 2027 oder 2028 berücksichtigt (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu den einzelnen Gebührentatbeständen, z. B. Ziffer 2.2.1.10 für die Schmutzwassergebühren).
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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