Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26511
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2025 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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09.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Stadtgrün
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 5E.670071 FB 67: Westfriedhof / Neubau
Sachkonto 787230 Grünbaumaßnahme - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 400.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2025 0,00 €
Haushaltsrest 2024 1.584.516,93 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 400.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.984.516,93 €
Das ISEK-Projekt „Bau des Westfriedhofs“ ist bereits seit 2020 in Planung und soll nun nach dem erfolgten Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan "Friedhof Weststadt" vom 27.05.2025 baulich umgesetzt werden.
Es wird mit Gesamtkosten von 2,15 Mio. € gerechnet. Für den Hochbaubereich (Kapelle und Nebengebäude) sind gemäß aktueller Kostenschätzung ca. 0,6 Mio. € und für den Außen-bereich ca. 1,2 Mio. € veranschlagt. Rund 0,35 Mio. € wurden als Bauvorbereitungskosten u.a. für Kampfmittelsondierung, Fachplanerkosten etc. bereits als Aufträge gebunden.
Unter Berücksichtigung bereits eingeplanter Mittel i. H. v. rd. 1,75 Mio. € werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 0,4 Mio. € benötigt. Durch eine Verzögerung in der Bearbeitung der beantragten Änderung des Bebauungsplanes hat sich der geplante Baubeginn um ca. 5 Jahre verschoben. In diesem Zeitraum sind die Baukosten für Arbeitslohn und Materialien um ca. 20 - 30 % gestiegen.
Die Deckung kann mit jeweils 0,2 Mio. € aus den unten aufgeführten Projekten zur Ver-fügung gestellt werden. Die Mittel werden nicht mehr benötigt, weil aus Kapazitätsgründen aktuell keine weiteren Maßnahmen im Kleingarten- und im Friedhofsbereich geplant und umgesetzt werden können.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel für den Bau des Westfriedhofs ist sachlich und zeitlich unabweisbar, weil anderenfalls die zeitnahe Fortsetzung der Maßnahme nicht sichergestellt werden kann und ein Planungs- und Baustopp zu weiteren Mehrkosten führen würde.
Der Bauantrag für den Hochbaubereich (Kapelle, Nebengebäude und Parkplätze) wurde bereits eingereicht, der Bauantrag für den Freiraum wird ebenfalls zeitnah eingereicht. Es stehen zurzeit ausreichende Kapazitäten im Hochbau für dieses Projekt zur Verfügung.
Es wird angestrebt, nach der erteilten Baugenehmigung zeitnah die entsprechenden Aus-schreibungen über die ZVS zu starten. Diese werden für beide Gewerke zzt. erarbeitet und abgestimmt. Die Auftragserteilung soll anschließend in 2025 erfolgen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderauf-wand | 4S.670052 / 421270 | MP FB 67: Kleingar-tenanl. /Modernisier- ung/Infrastrukturver- mögen-Unterhaltung Grünanlagen | 200.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaus-zahlungen | 4S.670050 / 787230 | FB 67: Friedhöfe / Modernisierung / Grünbaumaßnahm- en - Projekte | 200.000,00 | Nein, freie Mittel |
2. Teilhaushalt Fachbereich Umwelt
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4E.680021 FB 68: Hochwasserschutz Stöckheim
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.500.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2025 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 2.500.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2.500.000,00 €
Die Stadt Braunschweig hat ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt, um die Pflichtaufgabe Hochwasserschutz prioritätengerecht zu erfüllen.
Der Schutz des Siedlungsbereichs am Rüninger Weg hat höchste Priorität. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten und der ablehnenden Haltung der Flächeneigentümer westlich des Rüninger Weges hinsichtlich eines Verkaufs ihrer Flächen für einen Deich kann nicht verlässlich davon ausgegangen werden, dass der Hochwasserschutz durch eine Radschnellverbindung auf einem Deich parallel zum Rüninger Weg realisiert werden kann. Der parallel von der Verwaltung geprüfte vollständig mobile Hochwasserschutz durch einen Mobildeich wird nach aktueller Markterkundung ca. 1,5 Mio. € kosten und bindet im Hochwasserfall bis zu 70 Personen für den Aufbau. Es entstehen für die Lagerung und Wartung und aufgrund der begrenzten Lebensdauer für eine spätere Ersatzbeschaffung zusätzliche Kosten; das System ist zudem vulnerabler als eine massive Hochwasserschutzwand. Die zu schützende Bebauung müsste dauerhaft als Überschwemmungsgebiet festgesetzt bleiben, da vollständig mobile Systeme vom niedersächsischen Umweltministerium nicht als gleichwertiger Hochwasserschutz anerkannt werden und damit eine Herausnahme aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht möglich ist. Die Flächeneigentümerin des direkt an den Rüninger Wegs angrenzenden Grabens, die Feldmarkinteressenschaft Stöckheim, begrüßt eine Hochwasserschutzwand direkt am Rüninger Weg und hat der Stadt signalisiert, ihr hierfür die benötigte Teilfläche des Grabens zu veräußern. Die Kosten für den Grundstücksankauf liegen nach Auskunft der Feldmarkinteressenschaft in der Größenordnung von 6 €/m² also ca. 6.000 €, sind also im Vergleich zu den Baukosten gering.
Eine feste Hochwasserschutzwand entlang des Rüninger Weges hätte eine mittlere Höhe von unter einem Meter, im nördlichen Bereich bis zu 1,5 Meter ab Straßenniveau/Geländeoberkante, und läge im Bereich der jetzigen Leitplanke. Zukünftig wären dann noch Mauerdurchbrüche im Bereich der Feldzufahrten temporär durch Dammbalken zu schließen und im Norden und Süden kürzere Abschnitte mit einem Mobilsystem an das Gelände und über die „Straße Rüninger Weg“ und „Am Zoo“ anzuschließen.
Die Hochwasserschutzwand ist bereits vorgeplant mit reinen geschätzten Spundwandkosten
i.H.v. 1,6 Mio. €. Hinzu kommen Kosten für die Verblendung der Spundwand, den Verschluss der Scharten und den Anschluss im Norden mit der Querung der Straße. Die Gesamtkosten werden auf 2,5 Mio. € geschätzt. Ausreichende Mittel stehen auf dem Projekt für die ursprünglich angedachte Beschaffung des Mobildeiches und auf dem Projekt zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderauf-wand | 4E.680020 / 421210 | FB 68: Hochwasserschutzkonzept / Umsetzung | 1.000.000,00 | Nein, freie Mittel |
Minderaus-zahlungen | 5E.000002 / 783110 | Ref. 0660 Mobildeich Stöckheim Beschaffung | 1.500.000,00 | Nein, freie Mittel |
