Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Planung und dem Bau der Straßen Lindenstraße, Amselsteg und Zeisigweg entsprechend der Anlagen 1 und 2 wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Straßen Lindenstraße, Amselsteg und Zeisigweg um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straßen nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. 

 

Anlass

Im Stadtteil Wenden ist im südwestlichen Quartier die Sanierung der Kanäle erforderlich. Es besteht der Bedarf des Neubaus einer Straßenentwässerung, da die bisherige Entwässerung des Niederschlagswassers über Sickerschächte wasserrechtlich nicht mehr zulässig ist. Der bauliche Zustand der vorhandenen, nicht mehr zulässigen und auch nicht mehr uneingeschränkt funktionsfähigen Regenwasserversickerungsanlagen ist so schlecht, dass der Neubau der Niederschlagsentwässerung erforderlich ist. Flächen, um das Niederschlagswasser im öffentlichen Raum zu versickern, stehen nicht zur Verfügung. Sämtliche vom Kanalbau betroffenen Straßen werden auch straßenbaulich nach den gültigen Regelwerken überplant und erneuert.

 

Bei den Straßen Amselsteg, Zeisigweg und Lindenstraße handelt es sich um den 2. Bauabschnitt, nachdem sich derzeit bereits der Straßenausbau Rosenkamp und Blumenweg in der Realisierung befindet.


Planung

Die Lindenstraße wird als Tempo-30-Zone mit einer 5,50 m breiten Fahrbahn geplant. Die Gehwege sind, je nach Flurstücksbreite, mit Maßen zwischen 2,15 m und 2,50 m vorgesehen. Das Parken erfolgt wie im Bestand unmarkiert am Fahrbahnrand. Zwischen dem Bolzplatz und Hausnummer 10 wird eine Querungshilfe mit differenzierten Bordhöhen realisiert. Um die Sicht zwischen Querungswilligen und auf der Straße Fahrenden zu erhöhen und gleichzeitig die Querungsstrecke zu minimieren, wird auf der Ostseite eine Fahrbahnverengung eingeplant. Die Fahrbahnbreite soll an dieser Stelle 3,50 m betragen. Die Einengung wirkt außerdem geschwindigkeitsdämpfend, was den Tempo-30-Charakter der Straße betont. Eine gleichartige Querungshilfe ist im Bereich Hausnummer 19 vorgesehen.

 

Baumstandorte wurden geprüft, können jedoch nicht eingeplant werden, da sich aufgrund der Leitungslagen keine leitungsfreien Baumscheiben nach aktuellen Vorgaben realisieren lassen. r diese Maßnahme entfallen keine legalen Parkplätze. Sowohl der Amselsteg als auch der Zeisigweg haben im Bestand einseitig jeweils auf der Südseite liegende Gehwege, die nach heutigem Standard zu schmal sind. Es wird am Fahrbahnrand geparkt, wobei es auf den Einfamilienhausgrundstücken private Einstellplätze gibt.

 

Der Amselsteg und Zeisigweg werden als verkehrsberuhigte Bereiche mit 5,80 m bzw. 5,70 m breiten Verkehrsflächen, jeweils mit markierten Parkplätzen, geplant. Die Anlage von Gehwegen ist nicht vorgesehen. Die Parkplätze in Amselsteg und Zeisigweg werden wechselseitig angeordnet, um ein schnelles Befahren der verkehrsberuhigten Bereiche zu verhindern. Die eingeplanten Parkstände entsprechen in etwa der Anzahl an heute, regelmäßig dort parkenden Fahrzeugen. Auch in diesen beiden Straßen nnen aufgrund der Leitungslagen im Zuge der Sanierungsmaßnahme keine Bäume ergänzt werden.

 

Am Knotenpunkt Lindenstraße/Zeisigweg/Geibelstraße wird der Beginn der östlichen und westlichen Geibelstraße im Zuge dieser Maßnahme vorbereitend bereits als verkehrsberuhigter Bereich umgestaltet, da sich hier analog zum Zeisigweg und zum Amselsteg zukünftig auch ein Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich empfiehlt. Da die Einmündungsbereiche bereits jetzt umgestaltet werden, reduzieren sich im späteren Falle des Ausbaus die verkehrlichen Eingriffe in die Lindenstraße.

 

rgerinformation

Am 06.10.2025 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Planung rund 30 Interessierten vorgestellt wurde. Die Verwaltung hat den Eindruck gewonnen, dass die Maßnahmen grundsätzlich positiv aufgenommen worden sind.

 

Es wird der Wunsch nach einer weiteren geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme sowie nach einer Reduktion des Schwerverkehrs (v.a. Autotransporter) in der Lindenstraße geäert. Es besteht die Möglichkeit, etwa auf Höhe Lindenstraße 13/14 eine weitere Fahrbahneinengung zu realisieren. r eine wirksame Geschwindigkeitsreduktion sollte sie am westlichen Fahrbahnrand vorgesehen werden. Für diese Querungshilfe würden drei bis vier Parkplätze entfallen, da in diesem Bereich dann nicht mehr geparkt werden nnte. Da betont wurde, dass in der Lindenstraße ein hoher Parkdruck herrscht, schlägt die Verwaltung vor, diese Anregung nicht umzusetzen.

 

Finanzierung:

Die Baukosten betragen ca. 2,3 Mio. €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2025/2026 innerhalb des Programm 8 „Straßenerneuerung im Zusammenhang mit Kanal“ in dem Projekt 5S.660064 „Straßenerneuerung Wenden“ zur Verfügung. Ein Teil der Ansätze ist bereits 2025 eingeplant, so dass die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Übertragung von Haushaltsresten steht. Sofern dies erfolgt, ist eine Umsetzung im nachfolgend genannten Zeitplan möglich.


Realisierung

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme ab 2026 zu realisieren. Der Baubeginn würde auf den Zeitraum des Schützenfestes im Juni cksicht nehmen und vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Bauprogramm in der zweiten Jahreshälfte 2026 liegen.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 3 beigefügt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise