Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-26653-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Sitzung des StBezR 322 am 28.10.2025 ist der Antrag DS 25-26653 vorgesehen.

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Lindenstraße muss derzeit und auch zukünftig von Lkw-Verkehr des Gewerbegebietes Steinkampe befahren werden, da am Ende der Straße Im Steinkampe keine Wendemöglichkeit für den Lkw-Verkehr existiert.

 

Ein Begegnungsverkehr Lkw Pkw auf der ursprünglich geplanten Fahrbahnbreite von 5,5 m ist möglich.

 

Eine Verbreiterung der Fahrbahn auf der Lindenstraße auf 6,0 m würde die Abwicklung des Lkw-Verkehrs erleichtern. Dafür müssten aber die Gehwegbreiten auf die heutige, nach Einschätzung der Verwaltung zu geringe Breite reduziert werden. Weiterhin ist mit einer erhöhten Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu rechnen.

 

Auch wenn die Fahrbahnverbreiterung auf 6,0 m möglich ist, empfiehlt die Verwaltung, aus den genannten Gründen bei der bisher geplanten Breite von 5,50 m zu bleiben.

 

Zu 2.:

In der Bürgerinformationsveranstaltung am 06.10.2025 ist der Wunsch nach Verkehrsberuhigung auf der Lindenstraße deutlich geworden.

 

Diese Verkehrsberuhigung über eine alternierende Parkregelung zu erreichen, hätte aufgrund der erforderlichen Fahrkurven den Verlust einer größeren Anzahl von Parkplätzen zur Folge. In Hinblick auf den hohen Parkdruck wurde auf diese Möglichkeit der Verkehrsberuhigung nicht zurückgegriffen.

 

Als Möglichkeit, der in der Bürgerinfo erbetenen Verkehrsberuhigung punktuell zu entsprechen, sind Fahrbahn-Einengungen ein geeignetes Mittel. Bei Ausgestaltung als Querungsstelle haben sie gleichzeitig einen weiteren Nutzen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Umsetzung einer zweiten Querungshilfe beizubehalten.


Zu 3.:

Die Anzahl der Parkplätze in Amselsteg und Zeisigweg ist bereits optimiert worden. Bei einer Erhöhung der öffentlichen Parkstände ist ein Befahren durch Rettungs- oder Müllfahrzeuge nicht mehr möglich.

 

Zu berücksichtigen sind bei der Planung von öffentlichen Parkständen im verkehrsberuhigten Bereich für jede der zahlreichen privaten Zufahrten die Sicherstellung der Nutzbarkeit dieser. Auch auf diese wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung hingewiesen.

 

Das Einrichten zusätzlicher Parkplätze hätte eine deutliche Einschränkung der Nutzbarkeit der vorhandenen Zufahrten zur Folge. Üblicherweise wird in Braunschweig für jedes Grundstück lediglich eine Zufahrt in einer Breite von max. 4,0 m (Wohngebiete) genehmigt. In Amselsteg und Zeisigweg verfügen die meisten Grundstücke jedoch über zwei Zufahrten oder über sehr breite Zufahrten.

 

Um mehr Parkraum zu schaffen, müssten somit die privaten Zufahrten in ihrer Breite eingeschränkt bzw. die zweiten Zufahrten untersagt werden. Davon sieht die Verwaltung ab.

 

Durch die Vielzahl an Zufahrten in den Straßen Amselsteg und Zeisigweg ist davon auszugehen, dass der Bedarf an privatem Parkraum auf den Privatflächen gedeckt wird.

 

Dies entspricht auch den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

 

Zu 4.:

Eine Nichtbeschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches würde den baulichen Gegebenheiten widersprechen. Dadurch würde die für verkehrsberuhigte Bereiche zulässige Schrittgeschwindigkeit nicht gelten. Dies stellt auf einer Mischverkehrsfläche eine Gefahr von Personen auf der Verkehrsfläche dar. Zudem wäre fraglich, welche Regelung bezüglich des Parkens gilt, da die Parkmöglichkeiten nur teilweise markiert wären. Durch das Parken außerhalb der zum Parken gedachten Bereiche würden im Einsatzfall wichtige Aufstell- und Bewegungsflächen der Einsatzkräfte der Feuerwehr nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vorschlag nicht umzusetzen.

 

Zu 5.:

An der Einmündung von der Veltenhöfer Straße in die Lindenstraße wird das Verkehrszeichen 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ mit dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ aufgestellt.

 

Ein generelles Verbot für die Durchfahrt aller Lkw ist wegen der notwendigen Durchfahrt für z. B. Versorgungsfahrzeuge nicht möglich.

 

Zu 6.:

Die Fahrkurven auch von Lastzügen an der genannten Stelle wurden berücksichtigt. Ein Befahren ist daher möglich.

 

Eine Pflasterung der Fläche würde dazu führen, dass querende Fußnger dort auf einer großen, befestigten Fläche stehen/gehen würden, die auch von Kfz befahren würde. Dieses führt zu Unsicherheiten. Weiterhin würde sich die Geschwindigkeit bei Abbiegevorgängen erhöhen.

 

Eine Pflasterung der Fläche wäre grundsätzlichglich. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung jedoch die Ausbildung als Grünfläche.


Zu 7.:

hrend der Baumaßnahme bleibt die Erreichbarkeit der Grundstücke gewährleistet. In Abhängigkeit der Tiefbauarbeiten (Baugruben für Leitungsarbeiten, Asphaltierungsarbeiten etc.) kann eine Erreichbarkeit für kurze Zeiträume jedoch auch einmal nicht ermöglicht werden. Diese Herausforderung stellt sich bei sämtlichen Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet und lässt sich erfahrungsgemäß über eine gute Kommunikation und den direkten Austausch vor Ort in der Regel verträglich lösen.

 

Eine Koordinierung der Zufahrtsmöglichkeiten in das Gebiet in Abhängigkeit der Bauabschnitte wird standardmäßig durchgeführt. Eine zweite Zufahrt kann jedoch nicht durchgehend realisiert werden.

 

Die Ertüchtigung, Verbreiterung und Öffnung des Geh-/Radwegs entlang des Festplatzes zur Geibelstraße (Nord)/ Hauptstraße, wie in der Bürgerinfo für die Bauzeit vorgeschlagen, ist aus Kostengründen nicht möglich und wird wegen der unmittelbaren Nähe zum Kindergarten nicht empfohlen.

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