Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26648-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 14.10.2025 wird wie folgt beantwortet:
 

Zu 1.:

Der Betreiber des Autohauses Wenden GmbH wurde mit zitierter bauaufsichtlicher Anordnung bereits im September 2024 aufgefordert, Bauvorlagen für den weiteren Betrieb des genehmigten Kfz-Handels vorzulegen, um eine baurechtskonforme Nutzung der Freiflächen auf dem Betriebsgelände sowie eine straßenverkehrsverträgliche Anlieferung der Kraftfahrzeuge zu erreichen.

 

Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung eine Be- und Entladezone für die anliegenden Gewerbebetriebe im Straßenverkehrsraum eingerichtet.

 

Zu 2. und 3.:

Bezüglich des geforderten Bauantrags erfolgten im Verlauf des Jahres 2025 weitergehende Abstimmungen und Beratungen mit dem Betreiber des Autohauses, die schließlich zu einem Bauantrag führten. Dieser ist unter anderem und vor allem wegen der offensichtlich weiterhin bestehenden Verkehrsproblematik noch nicht entscheidungsreif.

 

Aktuell erfolgen mit einem engen zeitlichen Horizont erneut notwendige Abstimmungen
zwischen dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr und der Bauaufsichtsbehörde im Hinblick darauf, ob zusätzliche Entladeflächen auf dem Betriebsgrundstück gefordert werden.

 

Die Verkehrsführung im Zuge der vorgesehenen Straßensanierung wird projektbezogen bereits im Fachbereich Tiefbau und Verkehr geprüft und über die Anfrage DS 25-26653 beantwortet.

 

Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Regelungen, wie Anlieferungen außerhalb der dafür vorgesehenen Zone sowie das Abstellen von KfZ im absoluten und eingeschränkten Halteverbot, wären nach entsprechendem Hinweis über den Fachbereich Bürgerservice und öffentliche Sicherheit zu ahnden.

 

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