Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25101-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Nachbarschaftshilfe Braunschweig-Nord e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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28.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der CDU/FDP-Gruppe [DS-25-25101] vom 20. Januar 2025 (beschlossen in der Sitzung des SBR 322 am 29.04.2025) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Nachbarschaftshilfe Nord ist eine von zwölf Nachbarschaftshilfen in Braunschweig, die nach einem stadtweiten Konzept tätig ist.
Nachbarschaftshilfen in Braunschweig sind keine klassische Dienstleistung, sondern ein soziales Angebot für ältere Menschen, das im Rahmen der kommunalen Altenhilfe von der Stadt finanziell gefördert wird.
- Welche verschiedenen Leistungen bot die Nachbarschaftshilfe Braunschweig-Nord an?
Die Leistungen der klassischen Nachbarschaftshilfe gliedern sich in folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Wohnortnahe niedrigschwellige Dienstleistungen [durch Nachbarschaftshelfer*innen]
- Information und Beratung [durch Koordinator*innen]
- Quartiersarbeit (Prävention und Gesundheitsförderung, Aktivierung und Mitwirkung für Bürgerschaftliches Engagement, Soziale Teilhabe) [durch Koordinator*innen]
- Die Träger der Nachbarschaftshilfe können seit 2017 neben der Nachbarschaftshilfe zusätzlich sogenannte AZUA Leistungen (Angebote zur Unterstützung im Alltag) anbieten.
- In welchem Umfang wurden Leistungen welcher Art a) nachgefragt und b) erfüllt?
- Wohnortnahe niedrigschwellige Dienstleistungen
a) Über die Nachfrage in diesem Bereich liegen keine Zahlen vor.
b) Alle Anfragen, die in den Rahmen der Nachbarschaftshilfe passen, wurden erfüllt.
Es wurden Ende des Jahres 2024 in
- 10 Haushalte im Rahmen der klassischen Nachbarschaftshilfe und
- 28 Haushalte im Rahmen der AZUA Leistungen
ein/e Nachbarschaftshelfer*in vermittelt.
- Information und Beratung
a) Die Koordinator*innen haben 1387 Beratungen im Jahr 2024 durchgeführt.
b) Alle Anfragen wurden hier bedient.
- AZUA Bereich
a) Über die Nachfrage in diesem Bereich keine Zahlen vor.
b) Hier gab es am 31.12.2024 eine Warteliste von 14 Anfragen. In der Regel können nicht alle Nachfragen bedient werden, da entsprechend geschulte Helfer*innen fehlen bzw. sie aufgrund ihres Status (Ehrenamtliche) nur in einem begrenzten Maße vermittelt werden können (in der Regel in maximal 2 Haushalte). Es wird dann auf die gewerblichen AZUA Anbieter verwiesen.
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in welchem Umfang hauptamtlich/ehrenamtlich tätig?
Im Jahr 2024 waren 2 Teilzeitbeschäftigte mit einer Gesamtstundenzahl von 42,5 Stunden tätig. Hierin enthalten waren 5 Stunden für AZUA.
Insgesamt sind 24 Helfer*innen von der Nachbarschaftshilfe Nord vermittelt/eingesetzt.
- Wie finanzierte sich die Nachbarschaftshilfe (Einnahmen, Ausgaben, Zuschüsse, Spenden) und inwieweit erscheint die Finanzierung in den nächsten Jahren gesichert?
Für die Aufgaben nach dem Konzept der Nachbarschaftshilfe wird in der Nachbarschaftshilfe Nord e.V. 90 % einer VZ-Stelle mit Sozialarbeiter*innen (sogenannten Koordinator*innen) von der Stadt finanziert. Diese Finanzierung bzw. auch eine Förderung der entsprechenden Personalkosten ist gesichert, soweit im zukünftigen Haushalt ab 2027 die entsprechenden Mittel für Nachbarschaftshilfe beschlossen werden.
Der Rest muss durch eigene Mittel vom Träger erbracht werden. Hierfür wird bei allen Nachbarschaftshilfen eine monatliche Verwaltungspauschale (10 € pro Haushalt) erhoben. Darüber hinaus können die Träger der Nachbarschaftshilfe seit 2017 neben der Nachbarschaftshilfe zusätzlich sogenannte AZUA Leistungen anbieten und Einnahmen erzielen. Darüber hinaus werden für diese Aufgaben vom Land und von den Verbänden der Pflegekassen Fördermittel gewährt. Diese AZUA Leistungen bietet die Nachbarschaftshilfe Nord e.V. (Stand 2024) an.
Über die Höhe der Einnahmen aus AZUA liegen hier keine Kenntnisse vor, da weder die Aufgabe noch die Finanzierung im Rahmen der Zuwendungsgewährung mitgeprüft werden. Die Prüfung obliegt nicht der Stadt.
Des Weiteren hatte der Verein Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die jährlich variierten.
